Corona: Hausärzte dürfen antivirale Arzneimittel direkt abgeben
Hausärzte können maximal fünf Therapieeinheiten der COVID-19-Arzneimittel, zum Beispiel Paxlovid, je Arztpraxis von ihrer regelmäßigen Bezugsapotheke beziehen, vorrätig halten und an Patienten abgeben. So steht es in der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19, die am 17.08. im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde.
Für die Abgabe der vom Bund beschafften zugelassenen antiviralen Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Erkrankungen erhalten Ärzte eine Vergütung in Höhe von 15 Euro je abgegebene Packung. Apotheken bekommen ebenfalls 15 Euro zuzüglich Umsatzsteuer, wenn sie diese Arzneimittel direkt an Ärzte abgeben. Liefern die Apotheken den Ärzten das Arzneimittel dagegen in die Praxis, erhalten sie zusätzlich 8 Euro inklusive Umsatzsteuer je Lieferung.
Weiterhin können Ärzte das Arzneimittel normal verordnen und die Patienten das Rezept direkt in der Apotheke einlösen. Dabei erhält die Apotheke eine Vergütung von 30 Euro pro Packung.
Eine Online-Umfrage der Ärzte Zeitung ergab, dass sich 40 Prozent der Teilnehmer ein umfangreichens Dispensierrecht für Hausärzte wünschen. Ein Drittel der Umfrageteilnehmer sagt dagegen, das sei Aufgabe der Apotheken.
Quelle: Ärzte Zeitung / Bundesanzeiger