Corona-Meldepflicht für Haustiere

(kib) Haustiere, die sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, sollen künftig über die Tierärzte den zuständigen Veterinärbehörden gemeldet werden: Der Bundesrat stimmte am 3. Juli 2020 einer entsprechenden Regierungsverordnung zu.

07.07.2020

Hund auf Sofa mit Kissen
© Foto: Simone Werner-Ney / stock.adobe.com
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Ziel ist es, eine Übersicht über Vorkommen und Ausbreitung der Krankheit bei Tieren zu erhalten und weitergehende Erkenntnisse zur Epidemiologie zu gewinnen. Bisherige Forschungen hätten ergeben, dass zum Beispiel Hunde und Katzen, Frettchen und Goldhamster für eine Infizierung mit dem Corona-Virus empfänglich sind – allerdings in unterschiedlicher Weise. Auch die Ausprägung klinischer Symptome und die Fähigkeit der Virusvermehrung und -ausscheidung variieren nach Angaben des Bundesministeriums.

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Weitergehende Kenntnisse über Artenspektrum, Infektionswege und Interaktion zwischen Tier, Mensch und Umwelt lägen noch nicht vor. Sie seien jedoch nötig, um Risiken für die Gesundheit von Tierhaltern und Haustieren zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zum Schutz zu treffen. Mit der Meldepflicht könnte Deutschland auch internationalen Berichtsvorgaben für bestätigte Infektionsfälle bei Tieren erfüllen.

Ein Zwang zum Testen für Haustiere ist allerdings nicht vorgesehen, betont die Bundesregierung.

Die Verordnung soll rasch in Kraft treten, um möglichst viele Erkenntnisse während der aktuellen Pandemie zu gewinnen. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung den Bundesrat gebeten, auf seine eigentlich sechswöchige Beratungsfrist zu verzichten und noch vor der Sommerpause über die Verordnung abzustimmen. Mit der Zustimmung des Bundesrates kann nun die Verkündung im Bundesgesetzblatt erfolgen.

Quelle: BundesratKOMPAKT

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