Corona-Virus: Warnung vor falschen Versprechen für NEM
Ein hessischer Verbraucher war misstrauisch, als er die vielversprechende Anzeige eines Reformhauses aus dem Rhein-Main-Gebiet in seiner Tageszeitung las und fragte bei der Verbraucherzentrale Hessen nach.
Zu Recht, heißt es in einer Mitteilung der Verbraucherzentrale Hessen: „Für die aufgezählten Produkte Vitamin C und D, Cistuskraut sowie Beta-Glucane, aber auch kein anderes Lebensmittel, ist eine immunsystemstärkende Wirkung wissenschaftlich gesichert“. Mit gesundheitsbezogenen Angaben für Lebensmittel zu werben, ist in der EU gesetzlich geregelt. „Health Claims“ müssen von der EU zugelassen sein. Das ist hier nicht der Fall.
Hotline zum Thema "Corona und Ernährung"
Fragen zum Thema Ernährung und Corona beantworten die Expertinnen der Verbraucherzentralen Hessen an der Hotline 069.97 20 10 46 dienstags und donnerstags von 10 bis 14 Uhr.
Das rät die Verbraucherzentrale
- Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen im Internet, über soziale Medien oder in Geschäften versprochen wird, dass Nahrungsergänzungsmittel
- vor einer Infektion mit dem Corona-Virus schützen
- eine Corona-Infektion lindern oder heilen oder
- die Körperfunktionen über das normale Maß hinaus verbessern oder steigern.
Weitere Informationen zu Corona und Nahrungsergänzungsmittel bieten die Verbraucherzentralen online.
Quelle: Verbraucherzentrale Hessen