Coronavirus: Dürfen Apotheken bald Desinfektionsmittel herstellen?

(kib) Desinfektionsmittel sind derzeit Mangelware. Die Herstellung in Apotheken ist wegen der EU-Biozidverordnung nicht zulässig. Doch mit hoher Wahrscheinlichkeit wird es dank des sich ausbreitenden Coronavirus bald eine bundesweite Ausnahmeregelung geben.

04.03.2020

Desinfektionsmittel wird aus einer Flasche in die Hand gegeben
© Foto: Rodja / stock.adobe.com
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Vor dem Hintergrund, dass die Hersteller trotz Produktionssteigerung derzeit nicht ausreichend Desinfektionsmittel zur Anwendung auf der Haut liefern können, plant das Bundesgesundheitsministerium verschiedenen Quellen zufolge, den Ländern zu empfehlen, eine Ausnahmeregelung gemäß Artikel 55 EU-Biozidverordnung für Desinfektionsmittel zur Anwendung auf der Haut zu treffen.

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Die ABDA hat einem Bericht der Pharmazeutischen Zeitung zufolge inzwischen die Apotheken in einem Rundschreiben über die rechtliche Lage informiert. In ihrem Schreiben nennt sie zudem Desinfektionsmittel, die von einer möglichen Ausnahmeregelung betroffen sein könnten.

  • Ethanol-Wasser-Gemische 70 und 80 Prozent (V/V)
  • Ethanol-Wasser-Gemische 70 und 80 Prozent (V/V), vergällt mit Butan-2-on (Ethylmethylketon)
  • 2-Propanol-Wasser-Gemische 60, 70 und 80 Prozent (V/V)

Darüber hinaus wären auch zwei mögliche Formulierungen der WHO herstellbar:

  • Ethanol-Formulierung: 8333 ml Ethanol (96 %), 427 ml Wasserstoffperoxid (3 %) – gegen bakterielle Sporen in der Lösung – und 145 ml Glycerol (98 %) – als Feuchthaltemittel zum Hautschutz.
  • Isopropanol-Formulierung: 7515 ml Isopropylalkohol (99,8 %), 417 ml Wasserstoffperoxid (3 %) und 145 ml Glycerol (98 %)

Beide Ansätze werden dann mit steril destilliertem (bzw. abgekochtem/abgekühltem) Wasser auf 10 Liter aufgefüllt. Abfüllen in kleinere Gefäße – nach 72 Stunden ist die Lösung einsetzbar.

Auf die bundeseinheitliche Regelung wollten die Entscheider in Schleswig-Holstein nicht warten. Wie das Hamburger Abendblatt berichtet, erließ das Sozialministerium in Kiel bereits eine Sondergenehmigung, die die Rechte der Pharmazeuten im Norden vorübergehend erweitert. Hier dürfen Apotheken also bereits Desinfektionsmittel herstellen.

Quelle: Ärzte Zeitung, Hamburger Abendblatt, Pharmazeutische Zeitung

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