COVID-19: Änderungen bei Impfstoffbestellungen

(kib) Es gibt verschiedene Neuerungen, die die Bestellprozesse von COVID-19-Impfstoffen betreffen: Unter anderem dürfen Arzpraxen erstmals für Oktober den Impfstoff von Moderna ordern, die BUND-PZN BA für Bestellungen von Betriebsärzten entfällt und Impfzubehör soll künftig separat bestellt werden.

16.09.2021

Blaubehandschuhte Hände halten zwei Vials mit Impfstoff
© Foto: ActionGP / stock.adobe.com
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Vertragsärztinnen und -ärzte können bereits bei der nächsten Impfstoffbestellung bis Dienstag (21. September) 12 Uhr Spikevax® von Moderna für die Woche vom 4. bis 10. Oktober ordern. Damit stehen alle vier in Europa zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung.

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Ein Grund für die Änderung ist, dass viele Impfzentren Ende des Monats schließen und die dort mit Moderna begonnenen Impfserien nun in den Praxen abgeschlossen werden müssen.

ABDA informiert über Änderungen

Die ABDA hat die Änderungen für die Bestellungen in der KW 38 in ihrer Information "COVID-19-Impfstoffe" (Stand: 16.9.21) zusammengefasst. Sie ist im Mitgliederbereich der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände abrufbar.

Hier verdeutlicht eine Abbildung den Bestellablauf ab dem 21. September 2021. Unter anderem gilt ab der KW 38 als Bestelltag für alle Leistungserbringer der Dienstag, 12 Uhr. Der Mittwoch als Bestelltag für Betriebsärzte entfällt. Apotheken bestellen dann die COVID-19-Impfstoffe bis Dienstag 18 Uhr (bisher 15 Uhr) bei ihrem Großhandel.

Für die Bestellungen stehen jeweils extra BUND-PZN zur Verfügung. Diese sind für Bestellungen von Vertrags-, Privat-, Betriebs- und Krankhausärzten zu verwenden. Die BUND-PZN BA, die bisher für Bestellungen der Betriebsärzte verwendet wurde, ist nicht mehr zu verwenden. Bestellungen von Ärzten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes einschließlich beauftragter Dritter, Impfzentren und moblier Impfteams sind über die BUND-PZN OEGD vorzunehmen.

Impfzubehör soll künftig separat bestellt werden

Änderungen wird es in Kürze auch bei der Bestellung und Auslieferung des Impfzubehörs geben. Das Bundesministerium für Gesundheit plant eine Allgemeinverfügung, nach der das Impfzubehör ab 4. Oktober nicht mehr zusammen mit dem Impfstoff an die Arztpraxen ausgeliefert werden soll.

Die Arztpraxen sollen Spritzen, Kanülen sowie gegebenenfalls NaCL-Lösung dann entsprechend ihres Bedarfs und auch in größeren Mengen bestellen können. Die Kosten für das Impfzubehör werden weiterhin vom Bund übernommen.

Die Umstellung soll Anfang Oktober erfolgen, sodass Arztpraxen mit der Impfstofflieferung am 27. September letztmalig das Zubehör zusammen mit dem Impfstoff geliefert bekämen. Damit müssen Praxen voraussichtlich bereits für die Impfwoche vom 4. bis 10. Oktober das Impfzubehör separat bestellen.

Die Bestellungen müssen nicht zeitgleich mit der Impfstoffbestellung erfolgen. Sie sind jederzeit möglich. Die Lieferung des Zubehörs soll in der Regel zwei Tage nach der Bestellung erfolgen. Weitere Details zur Bestellung des Impfzubehörs werden voraussichtlich Anfang nächster Woche feststehen.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung , ABDA

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