COVID-19: Ärzte müssen Impfstoff zwei Wochen im Voraus bestellen

(kib) Das Bundesgesundheitsministerium stellt Mitte Juli das Liefer- und Bestellverfahren für COVID-19-Impfungen in den Arztpraxen um. Das hat zur Folge, dass Ärzte ab dem 13. Juli den Impfstoff zwei Wochen im Voraus bestellen müssen. Die wöchentliche Belieferung der Praxen bleibt jedoch erhalten.

08.07.2021

Spritzen und Vials
© Foto: Thomas Brugge / stock.adobe.com
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Künftig sollen die Impfstoffe nicht mehr nach einem Bevölkerungsschlüssel, sondern bedarfsabhängig verteilt werden. Dadurch erfolgt die Bestellung zwar weiterhin einmal wöchentlich, immer bis Dienstag 12 Uhr. Neu ist allerdings, dass die Bestellung ab 13. Juli zwei Wochen im Voraus erfolgt.

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Für den Bestelltag 13. Juli besteht die Besonderheit, dass aufgrund der Umstellung des Bestellprozesses einmalig sowohl der Bedarf für die Woche vom 19. bis 25. Juli (KW 29) als auch für die Woche vom 26. Juli bis 1. August (KW 30) bestellt wird. Ärzte schreiben hierfür auf die Rezepte „Bestellung für die 29. KW“ bzw. „Bestellung für die 30. KW“.

Für die Bestellung (auf Muster 16) gibt es für Erst- und Zweitimpfungen keine maximalen Bestellmengen mehr.

Die Belieferung der Praxen erfolgt wie bisher einmal wöchentlich; jeweils Montagnachmittag.

Quelle: KBV

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