COVID-19: Ärzte müssen Impfstoff zwei Wochen im Voraus bestellen
Künftig sollen die Impfstoffe nicht mehr nach einem Bevölkerungsschlüssel, sondern bedarfsabhängig verteilt werden. Dadurch erfolgt die Bestellung zwar weiterhin einmal wöchentlich, immer bis Dienstag 12 Uhr. Neu ist allerdings, dass die Bestellung ab 13. Juli zwei Wochen im Voraus erfolgt.
Für den Bestelltag 13. Juli besteht die Besonderheit, dass aufgrund der Umstellung des Bestellprozesses einmalig sowohl der Bedarf für die Woche vom 19. bis 25. Juli (KW 29) als auch für die Woche vom 26. Juli bis 1. August (KW 30) bestellt wird. Ärzte schreiben hierfür auf die Rezepte „Bestellung für die 29. KW“ bzw. „Bestellung für die 30. KW“.
Für die Bestellung (auf Muster 16) gibt es für Erst- und Zweitimpfungen keine maximalen Bestellmengen mehr.
Die Belieferung der Praxen erfolgt wie bisher einmal wöchentlich; jeweils Montagnachmittag.
Quelle: KBV