COVID-19: Antikörper als Immunitätsnachweis nicht geeignet

(kib) Ist das Ergebnis der Antikörperbestimmung für eine Impfentscheidung oder einen Immunitätsnachweis geeignet? Nein, lautet die Antwort der Unabhängige Patientenberatung Deutschland auf diese Frage. Im aktuellen „Fall des Monats“ erklärt sie die Hintergründe.

30.06.2021

Teströhrchen mit Blut auf Analysebogen
© Foto: GettyImages.de/Henrik Dolle
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Derzeit versuchen viele Menschen, durch eine Untersuchung auf Antikörper im Blut herauszufinden, ob sie bereits mit dem Coronavirus infiziert waren und daher immun sind. Nach derzeitigem Kenntnisstand, ist das Ergebnis einer Antikörperbestimmung jedoch weder für die Impfentscheidung noch für den Immunitätsnachweis geeignet, heißt es in der Mitteilung der Unabhängige Patientenberatung Deutschland.

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Medizinischer Hintergrund

Fast alle Personen bilden nach einer COVID-19-Erkrankung Antikörper gegen das Virus. Um diese zu messen, gibt es jedoch sehr viele unterschiedliche Methoden. Bisher existieren keine standardisierten Verfahren oder festgelegten Antiköper-Werte, die eine Aussage darüber erlauben, ob jemand immun ist und für wie lange.

Zudem ist es auch möglich, dass ein Antikörpertest positiv ist, obwohl Betroffene nicht mit dem SARS-CoV-2-Virus Kontakt hatten, sondern mit anderen Coronaviren. Die Immunität gegen das Virus hängt außerdem nicht allein von Antikörpern ab. Das Immunsystem reagiert auf verschiedenen Ebenen – unabhängig von den Antikörpern spielen bestimmte Immunzellen eine Rolle und können eine Immunität bewirken.

Der sicherste Nachweis einer Coronavirus-Infektion ist die Polymerase-Kettenreaktion (PCR), bei der das Genmaterial des Virus während der akuten Infektion direkt nachgewiesen wird. Daher ist ein positiver PCR-Test der Nachweis für eine Erkrankung. Er dient als Grundlage dafür, dass Menschen als genesen gelten – sowohl in Hinsicht auf medizinische Empfehlungen als auch auf rechtliche Vorschriften. Vor einer Impfung ist keine Antikörper-Bestimmung vorgesehen. Auch wenn Antikörper vorhanden sind, stellt eine Impfung keine Gefährdung dar.

Rechtliche Situation

In der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ist geregelt, wer als genesene Person gilt. Sie ist seit dem 09. Mai 2021 in Kraft. Die Durchführung eines Antikörpertests reicht danach nicht aus, um als genesene Person zu gelten. Als genesen gelten Menschen, die mit einem positiven PCR-Test nachweisen können, dass sie mit dem Coronavirus infiziert waren. Dieser muss mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegen. Als Nachweis dient zum Beispiel ein Laborbefund oder eine Bestätigung des Gesundheitsamtes. Nach sechs Monaten ist eine einmalige Impfung erforderlich, um weiterhin als immun zu gelten.

Fazit

Anhand von Antikörpern ist es derzeit nicht möglich, Immunität zuverlässig nachzuweisen. Durch Weiterentwicklung der Labormethoden kann es sein, dass in Zukunft ein geeigneter Test entwickelt wird.

Quelle: Unabhängige Patientenberatung Deutschland

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