COVID-19: Impfstoff Valneva® ist länger haltbar
Die Verlängerung um drei Monate gilt für Impfstoffchargen die nach dem Datum der Genehmigung hergestellt wurden. Darüber hinaus kann diese Verlängerung um drei Monate rückwirkend auf Impfstoffchargen ausgedehnt werden, die vor dieser Genehmigung hergestellt wurden.
Einige ausgelieferte Produktchargen dürfen daher gemäß dieser Genehmigung mittlerweile bis zu sechs Monate nach dem gedruckten Verfallsdatum verwendet werden.
Dadurch entspricht das aufgedruckte Verfallsdatum für Impfstoffe in Faltschachteln, Mehrdosendurchstechfläschchen und Rückverfolgbarkeitsaufkleber nicht mehr in allen Fällen dem derzeit genehmigten Verfallsdatum. Solange die zugelassene Lagerbedingung von 2 °C bis 8 °C (Kühlschrank) eingehalten wird, ist jedoch laut einer Mitteilung des Paul-Ehrlich-Instituts eine längere Verwendbarkeit als das aufgedruckte Verfallsdatum erlaubt.
So dürfen Impfstoffe mit den Chargenbezeichnungen CV00001, CV00002 und CV00003 mit dem aufgedruckten Verfallsdatum 09/2022 zum Beispiel bis März 2023 verimpft werden; die Charge CV00005 mit aufgedrucktem Verfallsdatum 05/2023 bis August 2023.
Alle zusätzlichen Informationen zum COVID-19-Impfstoff (inaktiviert, adjuvantiert) Valneva, die von der oben genannten Änderung betroffen sind, sind entsprechend zu aktualisieren.
Lagerbedingungen
Ungeöffnetes Mehrdosendurchstechfläschchen
- im Kühlschrank lagern (2°C - 8°C).
- nicht einfrieren.
- Mehrdosendurchstechflasche im Umkarton aufbewahren, um den Inhalt vor Licht zu schützen.
Der ungeöffnete COVID-19-Impfstoff (inaktiviert, adjuvantiert) Valneva ist für insgesamt sechs Stunden bei 25 °C stabil. Dies ist keine empfohlene Temperaturbedingung für die Lagerung oder den Versand, kann aber bei vorübergehenden Temperaturüberschreitungen während der Lagerung bei 2 °C bis 8 °C als Entscheidungshilfe für die Verwendung dienen.
Quelle: Paul-Ehrlich-Institut