COVID-19-Impfungen in Apotheken starten am 08. Februar
Impfungen sind ein zusätzliches, freiwilliges Angebot der Apotheken. Ob eine Apotheke Impfungen anbietet, entscheidet die Apothekenleitung im Einzelfall. Die COVID-19-Impfung ist die erste Impfung, die Apotheken bundesweit anbieten können.
Im Dezember erarbeitete die Bundesapothekerkammer in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer das Curriculum für die ärztliche Schulung. Seit Januar schulen die Apothekerkammern Apotheker danach. Parallel wurden die technischen Voraussetzungen geschaffen, um die Zahl der geimpften Personen elektronisch an das RKI zu melden. Die letzten noch offenen Punkte waren die Impfstoff-Kontingente für die Apotheken und der Bestellzyklus. Das ist seit Freitag mit dem Bundesgesundheitsministerium geklärt: Diese Woche können die Apotheken erstmals Impfstoffe bestellen, um sie selbst zu verimpfen. Die ersten Impfungen können dann ab 08. Februar durchgeführt werden.
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening erläutert: "Wir wollen diejenigen erreichen, die sich noch nicht impfen lassen konnten, zum Beispiel, weil ihnen die Organisation eines Impftermins bisher zu aufwändig war. Wir bringen das niedrigschwellige und flächendeckende Angebot der Apotheken ein, um die Impfkampagne der Bundesregierung zu unterstützen.“
Welche Impfstoffe können Apotheken für die eigenen Impfungen bestellen?
- COMIRNATY 30UG/D BUND APO (BUND-PZN 17980215)
- SPIKEVAX MODERNA BUND APO (BUND-PZN 17980221)
- COVIDVACC JANSSEN BUND APO (BUND-PZN 17980238)
Die Apotheken können in der ersten Woche die Impfstoffe Comirnaty® (auf maximal 40 Vials kontingentiert) sowie ohne Kontigentierung die Impfstoffe Spikevax® und COVID-19-Vaccine Janssen bestellen. Kürzungen können jedoch im Zweifel nicht ausgeschlossen werden. Der COVID-19-Impfstoff Nuvaxovid® von der Firma Novavax ist bis auf weiteres weder für die übrigen Leistungserbringer noch für die Anwendung über die Apotheke bestellbar.
Quelle: ABDA