COVID-19: Infos zur Abrechnung von Molnupiravir

(kib) Seit dem 3. Januar 2022 ist das oral einzunehmende COVID-19-Arzneimittel Lagevrio® (Molnupiravir) verordnungsfähig. Nun hat die ABDA den angekündigten Leitfaden zur Abrechnung in ihrem Mitgliederbereich veröffentlicht.

17.01.2022

Muster-16-Fomular wird überreicht
© Foto: Alexander Raths / stock.adobe.com
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Der Leitfaden beschreibt den Prozess in der Apotheke bei der Abrechnung der Vergütung des Großhandels und der Apotheke. Bedruckungsbeispiele werden genannt.

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So muss der Arzt bedrucken

Für die Verordnung nutzt der Arzt das Muster-16-Formular beziehungsweise ein blaues Rezept DIN-A6 quer. Dieses muss mit folgenden Angaben bedruckt sein:

  • Kostenträger = Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
  • Kostenträgerkennung (IK) = IK 103609999
  • LANR (lebenslange Arztnummer) und BSNR (Betriebsstättennummer)
    Hinweis: LANR und BSNR bei Privatärzt:innen: 222222200 (7 x 2 und 2 x 0)
  • Versichertenfeld
    Optional: Versichertennummer und Status
  • Ausstelldatum
  • Verordnungstext

Optional können die Felder „Gebührenfrei“ und „Sonstige“ angekreuzt werden.

Übergangsweise Angabe „gültig bis“

Um Missbrauch zu verhindern, rät die Kassenärztliche Bundesvereinigung Ärzten dazu, übergangsweise auch die Gültigkeitsdauer auf dem Molnupiravir-Rezept anzugeben. Denn dieses ist innerhalb von fünf Werktagen nach Ausstellung einzulösen.

Die fünf Werktage zählen ab dem Ausstellungsdatum. Verordnungen, die beispielsweise am 20. Januar erfolgen, sind – da der 23. Januar kein Werktag ist – bis zum 26. Januar gültig. Danach darf das Medikament nicht mehr abgegeben werden.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat eine entsprechende gesetzliche Regelung angekündigt. Sobald diese umgesetzt ist, können Ärzte auf diese zusätzliche Angabe verzichten.

aktualisiert: 19.1.22 / Quelle: KBV

So muss die Apotheke bedrucken

Die Apotheke trägt in die Felder im Abgabeteil immer folgende Angaben ein:

  • Feld „Apotheken-Nummer / IK“
    Apotheken-IK der abgebenden Apotheke
  • Feld „Abgabedatum in der Apotheke“
    Datum der Abgabe des Arzneimittels (bei Belegen von Privatärzt:innen ggf. händisch eintragen)
  • Feld Zuzahlung
    0,00 Euro (bei Belegen von Privatärzt:innen ggf. händisch eintragen)
  • Feld Gesamtbrutto
    Summe der Einzeltaxen in Euro
  • Feld Arzneimittel-/Hilfsmittel-Nr.
    -
    Lagevrio® BUND-PZN 17936094
    - Botendienstpauschale COVID-19-Arzneimittel: Sonder-PZN 17716530
  • Feld Faktor
    1
  • Feld Taxe
    Summe der Vergütung Großhandel und Apotheke brutto

Die Apothekerin beziehungsweise der Apotheker stempelt und unterschreibt das (Muster-16) Formular. Optional: Die Apotheke bedruckt das (Muster-16)-Formular mit dem Namen, der Postleitzahl und dem Ort der Apotheke.

Hierzu und auch zur Bedruckung von Privatrezepten finden sich im Leitfaden Beispiele.

Orale COVID-19-Arzneimittel

Bisher ist Lagevrio® von Merck Sharp & Dohme mit dem Wirkstoff Molnupiravir zur Therapie von COVID-19 Patienten mit Risikofaktoren das einzige ärztlich rezeptierbare Arzneimittel. Weitere COVID-19 Arzneimittel sollen in den kommenden Wochen folgen.

Abrechnung und Aufbewahrung

Die Abrechnung erfolgt monatlich – spätestens bis zum Ende des dritten auf den Abrechnungszeitraum folgenden Monat – gegenüber dem jeweiligen Apothekenrechenzentrum unter Angabe der BUND-PZN.

Die Apotheke ist dem Leitfaden zufolge verpflichtet, die für den Nachweis der korrekten Abrechnung erforderlichen rechnungsbegründenden Unterlagen (Muster-16 Formular und blaues Rezepte DIN-A6 quer) bis zum 31. Dezember 2024 unverändert zu speichern oder aufzubewahren. In der Regel übernimmt das Apothekenrechenzentrum für die Apotheke diese Aufgabe.

Quelle: ABDA

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