COVID-19: Kleinkinderimpfstoff ist bestellbar
Praxen können bis zu 240 Dosen je Ärztin/Arzt bestellen. Eine erste Auslieferung soll in der Woche ab 07. November erfolgen. Die neue Formulierung für Säuglinge und Kleinkinder enthält eine niedrigere Konzentration als der Impfstoff für Fünf- bis Elfjährige (3 statt 10 Mikrogramm pro Dosis).
Keine Fertiglösung
Der Impfstoff steht nicht als Fertiglösung bereit. Er muss vor der Verabreichung mit NaCl verdünnt werden.
Aus einem Fläschchen (Vial) können bis zu zehn Dosen entnommen werden. Dafür wird der Einsatz von Spritzen und/oder Nadeln mit geringem Totraumvolumen empfohlen. Die Kombination aus Spritze und Nadel sollte ein Totraumvolumen von nicht mehr als 35 Mikrolitern haben.
Auf einen Blick: Kleinkinderimpfstoff von BioNTech/Pfizer
- Zulassung: seit 20. Oktober 2022 in Europa
- Alter: Kinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren
- Haltbarkeit und Lagerung: Vorgaben wie bei nicht angepassten Impfstoffen von BioNTech/Pfizer
- Inhalt der Durchstechflaschen: 10 Dosen je Vial
- Vorbereitung: keine Fertiglösung, Verdünnung mit NaCI erforderlich
- Impfschema: 3 Impfungen für vollständige Grundimmunisierung: 2 Dosen im Abstand von 3 Wochen, 3. Dosis mindestens 8 Wochen nach der 2. Dosis
Drei Impfstoffdosen für die Grundimmunisierung
Für die vollständige Grundimmunisierung der Kinder im Alter von sechs Monaten bis vier Jahren sind nach Angaben des Herstellers drei Impfungen erforderlich. Die ersten zwei Dosen werden im Abstand von drei Wochen verabreicht, die dritte Dosis mindestens acht Wochen nach der zweiten Dosis. Eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission für diese Altersgruppe liegt allerdings noch nicht vor.
Geänderte Bestell- und Lieferzeiten aufgrund der Feiertage
Aufgrund der Feiertage in einigen Bundesländern Anfang nächster Woche kommt es dort zu geänderten Bestell- und Lieferzeiten für COVID-19-Impfstoffe.
- In Regionen, wo am Dienstag Feiertag ist, reichen Arztpraxen ihre Impfstoffbestellung für die Woche ab 07. November bereits bis Montag, 12 Uhr, in der Apotheke ein.
- Für Arztpraxen in den östlichen Bundesländern (außer Berlin), wo am Montag der Reformationstag ein gesetzlicher Feiertag ist, ändert sich der Liefertermin. Statt Montag erhalten sie nun am Dienstag ihre Impfstoffe.
Durch die Feiertage kann es generell zu Lieferverzögerungen kommen. Apotheken sind deshalb gehalten, die Arztpraxen frühzeitig zu informieren, sollten Verzögerungen bekannt sein. Dies kann beispielsweise in Grenzregionen der Fall sein, wo eine Apotheke aufgrund des Feiertags Praxen im angrenzenden Nachbarbundesland erst später beliefern kann.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung