COVID-19: NEM wirken nicht vorbeugend
Das Ministerium stellt klar:
- Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, dass eine Infektion mit dem Virus verhindern kann.
- Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht der Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen.
- Eine gesundheitsbezogene Werbung wie "schützt vor Viren" ist verboten.
- Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen COVID-19 beweisen. Wenn Studien zitiert sind, beziehen sich diese auf andere Viren.
Lebensmitteln – zu denen Nahrungsergänzungsmittel zählen – dürfen keine Informationen über Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden. Bei Angaben über die Verringerung eines Krankheitsrisikos handelt es sich zudem um gesundheitsbezogene Angaben im Sinne der sogenannten Health-Claims-Verordnung (HCVO). Diese sind nur zulässig, wenn sie im Sinne der HCVO genehmigt wurden. In Bezug auf das Corona-Virus liegt eine solche nicht vor.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, eine dem BMEL nachgeordnete Behörde, wird sich nun an die Betreiber verschiedener Plattformen wenden und diese auffordern, verstärkt auf Angebote unzulässiger „Corona-Nahrungsergänzungsmittel“ zu achten und diese nicht mehr zum Verkauf anzubieten. Die Kontrolle derartiger Angebote fällt in die Zuständigkeit der Länder, eine Aufforderung zur Löschung auf Bundesebene ist nicht möglich.
Quelle: BMEL