COVID-19-Zertifikate: ABDA aktualisiert Handlungshilfe

(kib) Im geschützten Mitgliederbereich der ABDA steht die aktualisierte Handlungshilfe zur nachträglichen Erstellung der COVID-19-Zertifikate durch Apotheker*innen bereit. Auch das Formblatt „Begleitdokumentation COVID-19-Impfstoffe“ wurden aktualisiert.

01.11.2021

Kunde und Apothekenmitarbeiterin mit Smartphone
© Foto: Jan Woitas / dpa-Zentralbild / dpa / picture alliance (Symbolbild mit Fotomodellen)
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Eine der Änderungen im Vergleich zu dem Dokument vom 15. September 2021 ist zum Beispiel, dass auch nach einem positiven, SARS-CoV-2-spezifischen Antikörpertest eine einmalige COVID-19-Impfung ausreicht, um einen vollständigen Immunschutz nachzuweisen. Nach den Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit kann daher ein COVID-19- Impfzertifikat für Genesene ausgestellt werden, welches die einmalige COVID-19-Impfung als Impfung 1 von 1 wiedergibt.

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Neu ist auch die Klarstellung, dass über eine einmalige COVID-19-Impfung kein COVID-19-Impfzertifikat für Genesene erstellt werden kann, wenn die Antikörpertestung erst nach der Impfung erfolgt ist

Drittländer

Die Anerkennung von COVID-19-Zertifikaten umfasst nun folgende Drittländer: Schweiz, San Marino, Vatikanstadt, Ukraine, Nordmazedonien, Türkei, Monaco, Andorra, Israel, Island, Liechtenstein, Marokko, Norwegen, Faröer, Panama und Albanien.

Begleitdokumentation

Bei der Begleitdokumentation COVID-19-Impfstoffe wurden Hinweise zur Aufbewahrung, unterschieden nach den Impfstoffen Comirnaty® (BionTech), Spikevax® (Moderna) und COVID-19 Vaccine Janssen ergänzt.

Quelle: ABDA

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