COVID-19-Zertifikate: ABDA aktualisiert Handlungshilfe
Eine der Änderungen im Vergleich zu dem Dokument vom 15. September 2021 ist zum Beispiel, dass auch nach einem positiven, SARS-CoV-2-spezifischen Antikörpertest eine einmalige COVID-19-Impfung ausreicht, um einen vollständigen Immunschutz nachzuweisen. Nach den Empfehlungen des Bundesministeriums für Gesundheit kann daher ein COVID-19- Impfzertifikat für Genesene ausgestellt werden, welches die einmalige COVID-19-Impfung als Impfung 1 von 1 wiedergibt.
Neu ist auch die Klarstellung, dass über eine einmalige COVID-19-Impfung kein COVID-19-Impfzertifikat für Genesene erstellt werden kann, wenn die Antikörpertestung erst nach der Impfung erfolgt ist
Drittländer
Die Anerkennung von COVID-19-Zertifikaten umfasst nun folgende Drittländer: Schweiz, San Marino, Vatikanstadt, Ukraine, Nordmazedonien, Türkei, Monaco, Andorra, Israel, Island, Liechtenstein, Marokko, Norwegen, Faröer, Panama und Albanien.
Begleitdokumentation
Bei der Begleitdokumentation COVID-19-Impfstoffe wurden Hinweise zur Aufbewahrung, unterschieden nach den Impfstoffen Comirnaty® (BionTech), Spikevax® (Moderna) und COVID-19 Vaccine Janssen ergänzt.
Quelle: ABDA