Crystal Meth-Herstellung wird erschwert
Chlorephedrin fällt damit künftig in die "Kategorie 1" der EU-Verordnungen zu Drogenausgangsstoffen und unterliegt dadurch sehr starken Handelsrestriktionen sowie strengsten Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen. Damit der unerlaubte Umgang mit Chlorephedrin zudem auch strafbewehrt ist, werde das Bundesministerium für Gesundheit kurzfristig eine Änderung des Grundstoffüberwachungsgesetzes in die Wege leiten, heißt es in einer Mitteilung des BMG. Ziel ist es, dass dann schon der Besitz und das Handeltreiben mit Chlorephedrin unter Strafe gestellt werden können – sofern keine gesonderte Erlaubnis der zuständigen Überwachungsbehörde (in Deutschland das BfArM-Bundesopiumstelle) dafür vorliegt.
„Diese Änderung der EU-Verordnungen zu Drogenausgangsstoffen ist ein bedeutsamer Beitrag gegen die Ausbreitung von Crystal Meth“, kommentierte zugleich die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, den Beschluss. Der Bund habe das Anliegen Bayerns und Sachsens, den vom Handel und Konsum am meisten betroffenen Ländern, aufgegriffen und zusammen mit Tschechien in Brüssel vertreten. Nun habe die EU Kommission gehandelt und den Zugang zu Chlorephedrin erschwert.
Quelle: BMG