CT-Screening für starke Raucher
Starke (Ex-)Raucher im Alter von 50 bis einschließlich 75 Jahren dürfen sich nun einer Lungenkrebsfrüherkennung durch eine Niedrigdosis-Computertomographie (CT) unterziehen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz hatte im Mai eine Verordnung erlassen, nach der diese Untersuchung strahlenschutzrechtlich zulässig ist – diese tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Die Deutsche Krebshilfe begrüßt diese Maßnahme und fordert die Kostenübernahme der Untersuchung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Fünf von 1.000 Todesfällen verhindern
Ein Niedrigdosis-CT-Screening kann fünf von 1.000 ehemals starke Raucherinnen und Rauchern innerhalb von etwa zehn Jahren davor bewahren, an Lungenkrebs zu sterben, so eine Metaanalyse des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).
Als starke Raucher gelten Personen, die mindestens 20 Jahre lang täglich rund eine oder zehn Jahre lang zwei Schachteln Zigaretten geraucht haben.
Kosten müssen selbst getragen werden
Die Kosten für diese Früherkennungsuntersuchung müssen Teilnehmende vorerst selbst tragen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat ab Juli 18 Monate Zeit, um darüber zu beraten, ob das Screening als Kassenleistung eingeführt wird.
Die Deutsche Krebshilfe fordert die Kostenübernahme der Untersuchung durch die gesetzlichen Krankenkassen. „Nur so kann garantiert werden, dass nicht nur Personen aus sozial höheren Schichten von der Untersuchung profitierten, denn vor allem ärmere und weniger gebildete Personen greifen regelmäßig zur Zigarette. Insbesondere diese Menschen können sich die Untersuchung jedoch nicht leisten,“ sagt Gerd Nettekoven, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krebshilfe.
Die Stiftung fordert außerdem, dass ein durch die Krankenkassen finanziertes Screening mit Hilfsangeboten zur Tabakentwöhnung verknüpft werden müsse.
Quelle: Deutsche Krebshilfe