Das ändert sich 2024

(kib) Mehr Mindestlohn, bessere Gesundheitsinformationen, höhere Energiekosten: Stiftung Warentest hat zusammengestellt, worauf Sie sich im neuen Jahr einstellen müssen. Einige Aspekte haben wir für Sie herausgegriffen. So ist die Sache mit dem Cannabis zum Beispiel immer noch nicht klar.

04.01.2024

Symbolbild Jahresanfang 2024
© Foto: tum3123 / Getty Images / iStock
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Mindestlohn und Minijob

Seit dem 01. Januar 2024 gibt es statt 12 Euro nun 12,41 Euro als Mindestlohn. Die Bundesregierung folgte damit der Empfehlung der Mindestlohnkommission. Eine weitere Erhöhung für Anfang 2025 wurde ebenfalls geregelt. Dann steigt der Mindestlohn noch einmal um 41 Cent, sodass er bei 12,82 Euro liegt.

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Auch die Verdienstgrenze im Minijob steigt. Seit Januar 2024 können Minijobber monatlich 538 Euro statt wie bisher 520 Euro verdienen. Die Jahresverdienstgrenze steigt dementsprechend auf 6.456 Euro. Wer den neuen Mindestlohn bekommt, kann jeden Monat rund 43 Stunden steuer- und abgabenfrei arbeiten.

Arbeitnehmersparzulage: Einkommensgrenzen verdoppelt

Seit 2024 haben viel mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als bisher Anspruch auf die staatliche Sparzulage, wenn sie vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber auf einen Bausparvertrag oder einen Fonds­sparplan überweisen lassen. Die Sparzulage gibt es nun für Alleinstehende bis zu einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 40.000 Euro. Für Ehepaare gilt die Grenze von 80.000 Euro.

Unverändert bleibt dagegen die Höhe der Förderung: Sie beträgt beim Bausparen neun Prozent der Sparleistung und höchstens 43 Euro im Jahr. Fondssparer erhalten eine höhere Zulage von 20 Prozent (max. 80 Euro im Jahr).

Änderungen beim Nutri-Score

Getränke werden nun einheitlich bewertet – egal, ob es sich um Saft, Limonade, Milch oder Pflanzendrinks handelt. Auch süßstoffhaltige Getränke und Zero-Getränke fallen unter die neue Regel. Nur Getränke mit geringem Zuckergehalt erhalten eine günstige Bewertung. Wasser wird künftig das einzige Getränk in Stufe A sein. Zuckerhaltiges Müsli wird künftig nur noch ein C erhalten (bisher: A).

Haben Tiefkühlpizzen heute noch teilweise einen Nutri-Score von A, wird sich dieser im laufenden Jahr größtenteils wohl auf ein C verschlechtern. Einen eher verbesserten Nutri-Score werden hingegen Lebens­mittel wie Nüsse und Olivenöle erhalten.

Interaktiver Krankenhaus-Atlas

Ab 01. Mai 2024 sollen sich Patientinnen und Patienten online besser über Fachgebiete, Personalausstattung oder Fallzahlen von Kliniken informieren können. Mithilfe des interaktiven Krankenhaus-Atlas soll es dann schneller möglich sein herauszufinden, welche Klinik auf welche Behandlungen spezialisiert ist.

Kiffen wird etwas legaler

Die geplante Teil-Legalisierung von Cannabis wird voraussichtlich frühestens im April 2024 in Kraft treten. Derzeit befassen sich die Koalitionsfraktionen mit dem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zum kontrollierten Umgang mit Cannabis. Laut den Plänen darf ein Erwachsener dann legal 25 Gramm besitzen – im privaten Bereich sogar 50 Gramm – und zu Hause bis zu drei Pflanzen ziehen. Auch Anbauvereinigungen sind möglich.

E-Rezepte sind jetzt Pflicht

Vertragsärztinnen und -ärzte sind seit dem 01. Januar 2024 verpflichtet, für verschreibungspflichtige Arzneimittel elektronische Rezepte auszustellen. Lesen Sie mehr dazu in unserem FAQ E-Rezept.

Energiekosten steigen

Der Preis für den Ausstoß einer Tonne CO2 steigt von 30 auf 45 Euro. Die stufenweise Erhöhung dient dazu, klimaschonende Energieträger attraktiver zu machen. Dadurch verteuert sich der Benzinpreis, die Heizöl- und Erdgaspreise steigen ebenfalls.

Die Netzentgelte für Strom steigen im Schnitt bundesweit um elf Prozent. Ein Vierpersonenhaushalt mit Jahresverbrauch von 3.500 Kilowatt­stunden zahlt 40 Euro mehr, so das Vergleichs­portal Verivox. Die Entgelte fallen aber auch mancherorts, in Brandenburg etwa um vier Prozent. Die Gasnetzgebühren sinken 2024 im Schnitt deutschland­weit um 1,4 Prozent. Spitzenreiter ist hier Hamburg mit einem Rück­gang von 22 Prozent.

Die seit Oktober 2022 gesenkte Mehrwertsteuer für Gas und Wärme wird schon zum 01. März 2024 wieder von sieben auf 19 Prozent erhöht – und nicht wie zunächst geplant zum 01. April. Auch Kunden, die eine Preisgarantie haben, können von der Erhöhung betroffen sein, weil viele Verträge geänderte Steuern von der Garantie ausschließen.

Quelle: Stiftung Warentest

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