DAS PTA MAGAZIN will's wissen: PTA wollen Vertretungsbefugnis
Drei Viertel der Umfrageteilnehmer antworten auf die Frage "Möchten Sie als PTA eine Vertretungsbefugnis erhalten?" mit Ja. Weitere elf Prozent sagen, dass Sie persönlich keine Vertretungsbefugnis übernehmen möchten, aber andere PTA diese Möglichkeit haben sollten. Die restlichen 13 Prozent der Umfrageteilnehmer lehnen eine Vertretungsbefugnis generell ab.
Welche Voraussetzungen brauchen PTA für eine Vertretungsbefugnis? Der BVpta hatte in einem Statement vorgeschlagen: "Für PTA wird eine standardisierte Weiterqualifizierung geschaffen, die zu mehr pharmazeutischer Kompetenz führt und somit eine Vertretungsbefugnis fachlich sicher möglich macht. Im besten Fall würde hier der Bachelorabschluss angestrebt, um eigenständiges und wissenschaftliches Denken und Arbeiten zu lehren." Alternativ könnte für berufserfahrene PTA, die sich nicht mehr für ein Studium entscheiden möchten, eine standardisierte Weiterqualifizierung entwickelt werden, mit der die Übernahme von weiteren Kompetenzen in der Apotheke möglich sei.
Welche Voraussetzungen müssen PTA mitbringen, wenn sie einen Apotheker kurzfristig vertreten sollen?
Berufserfahrung statt Studium
Das Studium an eienr Fachhochschule favorisiert nur jeder zehnte Teilnehmer der Umfrage als Voraussetzung für die Vertretungsbefugnis. Die Hälfte der User setzt auf eine standardisierte Weiterqualifizierung für PTA. 88 Prozent halten mehrjährige Berufserfahung für eine wichtige Voraussetzung, damit PTA einen Apotheker kurzfristig vertreten können. "Die PTA sollte nicht nur mehrjährige Berufserfahrung allgemein haben, sondern auch schon mindestens zwei Jahre in der Apotheke arbeiten, in der die Vertretung gebraucht wird", schreibt ein User zusätzlich.
An der anonymen Online-Umfrage von DAS PTA MAGAZIN haben sich im August 2021 82 User beteiligt. Gut zwei Drittel von ihnen gab an, schon seit über 15 Jahren als PTA zu arbeiten.
ABDA lehnt Vertretungsbefugnis ab
ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening schloss in einer Stellungnahme auf Facebook die Vertretungsbefugnis für PTA kategorisch aus. Das stundenweise Vertreten von Apothekern durch PTA sei in keinster Weise zielführend. Es müsse immer ein Apotheker vor Ort sein, weil es jederzeit zu Nachfragen kommen könne, bei denen ein profundes pharmazeutisches Wissen benötigt werde, so Overwiening.
Quelle: BVpta / ABDA