Deutsche Diabetes Gesellschaft veröffentlicht Positionspapier zur Herstellung einer oGTT-Lösung

(kib) Glukose-Fertiglösungen für den oralen Glukosetoleranztest (oGTT) werden von Krankenkassen nicht mehr erstattet und sind ab 2021 auch nicht mehr verfügbar. In einem Positionspapier beschreiben Experten der Deutschen Diabetes Gesellschaft die aktuelle Situation und erklären, wie Apotheken standardisiert eine Glukoselösung zur Verfügung stellen können.

17.11.2020

Frau hält einen Haufen Zuckerwürfel in ihren Händen
© Foto: gruizza / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)
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Bei dem in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen zweistufigen Testverfahren zum Gestationsdiabetes (GDM) trinkt die werdende Mutter im Zeitraum zwischen der 24. und 28. Schwangerschaftswoche eine Lösung mit 50 Gramm Glukose (GCT). Werden erhöhte Blutzuckerwerte gemessen, folgt ein erneuter Nüchtern-Test mit 75 Gramm Glukose (oGTT).

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„Der oGTT ist auch für die Diabetesdiagnostik allgemein von großer Bedeutung und wird daher sehr häufig angewendet“, erklärt Professor Dr. rer. nat. Lutz Heinemann, Vorsitzender der gemeinsamen Kommission der DDG und der Deutschen Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin (DGKL) „Labordiagnostik in der Diabetologie“.

Es sei daher für die zuverlässige Identifizierung von Patienten mit Diabetes besonders wichtig, auf sichere Glukoselösungen zurückgreifen zu können. Doch dadurch, dass Krankenkassen die von der pharmazeutischen Industrie angeboten Fertiglösungen nicht mehr erstatten, seien diese ab dem kommenden Jahr auch nicht mehr erhältlich. Kliniken und Praxen müssen die Glukoselösung nun manuell zubereiten.

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Seit Jahren weist die DDG auf den durch die Selbstanmischung erhöhten organisatorischen Aufwand für Behandelnde sowie insbesondere auf gesundheitliche Risiken für die Patientinnen und ihre ungeborenen Kinder hin.

Zudem sind bislang weder in den GDM-Leitlinien der DDG noch in den Mutterschaftsrichtlinien Details zu Herstellung der dabei zu verwendenden Glukoselösung genannt. Auch in der internationalen Literatur und Leitlinien gibt es keine konkreten Aussagen dazu. „In dem trivial anmutenden Prozess der Glukoseanmischung verbergen sich viele Fallstricke, die zu einem ungenauen Ergebnis und damit zu einer folgenschweren Fehldiagnose beitragen können“, Heinemann.

So verwenden viele bei der Anmischung reine Glukose anstatt des besser löslichen Glukose-Monohydrats. Trotz aller Mühen und optimaler Bedingungen kommt es immer wieder dazu, dass ein Rest Glukose im Behältnis verbleibt, der sich nicht auflöst und so zu einer falsch-negativen Interpretation des Testes führen kann.

Zudem sind nicht immer optimal verträgliche Hilfsstoffe beigesetzt. Auch stehen in Praxen häufig keine Räume zu Verfügung, die den Hygieneanforderungen entsprechen, was wiederum zu Verunreinigungen führen kann. Schließlich muss die zugegebene Flüssigkeit präzise abgemessen werden, um das Mischverhältnis nicht zu verfälschen. Hierzu seien genaue Kenntnisse und geeignete Apparaturen notwendig.

„Nicht zu unterschätzen ist auch der bereits bestehende Zeitdruck, unter dem die Behandler jetzt schon stehen – da sind Ungenauigkeiten vorprogrammiert“, warnt Apotheker Manfred Krüger, Mitglied der Kommission Apotheker in der Diabetologie (BAK/DDG).

Umso wichtiger ist es, definierte Standards in der Herstellung der Glukoselösung festzulegen und Behandlern zuverlässige Leitfäden an die Hand zu geben. Einen solchen haben nun die DDG Kommissionen „Labordiagnostik in der Diabetologie der DDG & DGKL“ und „Apotheker in der Diabetologie BAK/DDG“ in ihrem aktuellen Positionspapier veröffentlicht.

Sie haben dafür die Standardzulassungsmonographie aktualisiert, sodass eine standardisierte Herstellung der Glukoselösung nach der neuen Vorschrift NRF 13.8 bundesweit möglich ist. Sie ist auch im Rezepturenfinder in der DAC/NRF-Plattform abrufbar. 

Darüber hinaus fordert die DDG erneut dazu auf, eine Fertiglösung künftig flächendeckend zu erstatten.

Quelle: IDW

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