Diabetes: Hautreaktionen durch CGM-Systeme
Beide Systemtypen stehen seit wenigen Jahren für Menschen mit Diabetes mellitus zum kontinuierlichen Glukosemonitoring (CGM) zur Verfügung. Hierbei misst ein Sensor den Glukosegehalt in der interstitiellen Flüssigkeit. Zu unterscheiden sind Real-time-CGM-Systeme, bei denen Messwerte automatisch an das Empfängergerät übertragen werden (rtCGM) und Systeme, bei welchen ein intermittierendes Scannen erforderlich ist (iscCGM). Bei Verwendung dieser Systeme können kapilläre Blutzuckerbestimmungen auf ein Minimum reduziert werden.
Die Sensoren der rtCGM-Systeme (Dexcom G6, Guardian Connect, Freestyle Libre 2) und iscCGM-Systeme (Freestyle Libre 1) werden auf der Haut platziert, mit einem integrierten Pflaster fixiert und verfügen an der Unterseite über einen dünnen Sensorfaden, der mittels einer Einstichnadel ins subkutane Fettgewebe eingeführt wird.
Die AkdÄ informierte 2018 über das Risiko von Kontaktallergien im Zusammenhang mit dem Sensor des FreeStyle Libre 1 iscCGM-Systems. Nun liegen der AkdÄ und in der Literatur erste Berichte von entzündlichen Hautreaktionen auch im Zusammenhang mit dem Dexcom G6-CGM-System vor. Diesen könnte eine allergische, aber auch eine irritative Reaktion zugrunde liegen.
Unterschiedlich ausgeprägte Symptome wie Hautrötung, Juckreiz und Bläschenbildung im Bereich des Pflasters wurden beobachtet. Zwar wurden bereits verschiedene Allergene in Sensorsystemen identifiziert. Die genaue Zusammensetzung der in den Sensoren verwendeten Materialien (z. B. von Klebern) ist jedoch nicht bekannt. Daher kann bei derartigen Hautreaktionen derzeit weder eine gezielte Allergietestung erfolgen, noch vorher abgeschätzt werden, ob ein Wechsel zu einem anderen Sensorsystem zielführend ist.
Um die Häufigkeit von Hautreaktionen und die Dringlichkeit von Maßnahmen abschätzen zu können, bittet die AkdÄ um Meldung von Fällen, bei denen im Zusammenhang mit dem Dexcom G6-CGM-Sensor und anderen Glukosesensoren Hautreaktionen aufgetreten sind.
Da es sich hierbei um Medizinprodukte handelt, sollten die Meldungen als „Vorkommnismeldung“ an das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gesendet werden. Das entsprechende Online-Meldeformular finden Sie hier.
Quelle: AkdÄ