Digitaler Impfnachweis: Honorar soll zum 1. Juli sinken

(kib) Apotheken sollen nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ab dem 1. Juli nur noch sechs Euro pro digitalem COVID-19-Impfnachweis bekommen. Etwa zeitgleich mit dieser Ankündigung veröffentlichte die ABDA eine ergänzende Handlungsempfehlung für die Abrechnung von Impfzertifikaten.

17.06.2021

Zwei-Euro-Münzen
© Foto: Olivier Le Moal / stock.adobe.com
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Momentan erhalten Apotheken 18 Euro für die nachträgliche Ausstellung eines digitalen COVID-19- Impfnachweises. Sollte im direkten zeitlichen Abstand ein zweites Zertifikat (Zweitimpfung) erfolgen, gibt es nochmal 6 Euro dazu. Die zunächst höhere Vergütung sollte nach einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur (dpa) zur Deckung der Anlaufkosten dienen und dazu, an möglichst vielen Stellen ein Angebot für die Bürger zu schaffen. Insgesamt seien über alle Ausgabestellen inzwischen mehr als zehn Millionen digitale Impfnachweise erstellt worden, heißt es weiter.

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Der EU-weit vereinbarte digitale Nachweis ist eine freiwillige Ergänzung zum weiter gültigen gelben Impfheft aus Papier.

Impfzertifikate richtig abrechnen

Der Geschäftsbereich Ökonomie der ABDA hat eine Handlungsempfehlung für die Abrechnung von Impfzertifikaten erstellt. Das Papier beschreibt den Prozess in der Apotheke, führt die Bedruckungsregeln auf und zeigt ein Bedruckungsbeispiel. Der Leitfaden gilt als Ergänzung zu den bereits von der ABDA veröffentlichten Dokumenten und ist im geschützten Bereich auf der ABDA-Homepage zu finden.

Die ABDA kritisiert die angestrebte Honorarsenkung in einem Statement: "Der Gesetzgeber will jetzt zum wiederholten Male die Vergütung für pandemiebedingte Sonderaufgaben, die die Apotheken vor Ort sehr kurzfristig, sehr verläßlich und mit viel Engagement übernommen haben, innerhalb kürzester Zeit erheblich senken. Wenn die Apotheken keine belastbare Kalkulationsgrundlage und damit keine Planungssicherheit haben, sinkt die Bereitschaft, auch in Zukunft zusätzliche problemlösende Aufgaben zu übernehmen."

Quelle: dpa / Ärzte Zeitung / ABDA

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1 Kommentar

17.06.2021 - 11:27 Uhr
Kommentar von Carola Bissinger

Und wieder sind wir die Deppen der Nation. Die Apotheken können Desinfektionsmittel herstellen theoretisch – Praktisch gab es keinen Alkohol oder Flaschen zum Abfüllen. Die Apotheken geben kostenlose Masken ab, aber woher nehmen? Wurden angeblich zu hoch vergütet, hat sich mal jemand Gedanken gemacht, wie wir das gewusst haben, wann wir die im 6er-Pack gepackt haben? Die Apotheken können Schnelltest durchführen. In welchen Räumlichkeiten? Mit welchem Personal? Die Apotheken stellen den digitalen Impfpass aus: Klar, gerne machen wir das und 18 € sind auch zuviel, dafür das ein Computerarbeitsplatz und der Drucker den ganzen Tag blockiert sind eine Person immer wieder versucht rein zukommen, der Server aber überlastet ist, wir den Kunden die Funktion am Handy erklären usw. Da brauche ich kein Klatschen vom Balkon, ich fordere ein Verbot von Versandapotheken. Denn für die Sachen sind wir gut genug, aber dann um Geld zu sparen im Internet bestellen. Auch fordere ich wieder apothekenexklusive Ware.

Antwort der Redaktion

Sehr geehrte Frau Bissinger, vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar. Wir als Fachmagazin für PTA hoffen auch, dass in der Öffentlichkeit deutlicher wahrgenommen wird, welche wichtigen Aufgaben die Apotheke in Pandemiezeiten, aber auch in normalen Zeiten, übernimmt. Ihre Redaktion von DAS PTA MAGAZIN.