Dimenhydrinat und Diphenhydramin: Nichts für kleine Kinder

(kib) Es besteht der begründete Verdacht, dass die Anwendung von Dimenhydrinat- und Diphenhydramin-haltigen Arzneimitteln bei Kindern bis drei Jahre unter anderem bei der Behandlung einer banalen Gastroenteritis sowie bei Überdosierung zu schweren Nebenwirkungen wie Krampfanfällen führen kann. Die betroffenen Produkte sollen daher bei Kindern unter drei Jahren nur nach strenger Indikationsstellung und sorgfältiger Beachtung der Dosierung zur Anwendung kommen.

15.01.2018

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© Foto: SbytovaMN / Getty Images / iStock (Symbolbild mit Fotomodell)
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Die AMK bittet Apotheker Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigte angemessen zu informieren und Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken, die im Zusammenhang mit der Anwendung von Dimenhydrinat- und Diphenhydramin-haltigen Arzneimitteln stehen, zu melden.

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Die Texte der Fach- und Gebrauchsinformationen der oralen und rektalen Dimenhydrinat- und Diphenhydramin-haltigen Antiemetika, die für diese Patientenpopulation zugelassen sind, sind inzwischen gemäß den Vorgaben des Bundesinstituts für Arzneimittel angepasst worden. Insbesondere wird auf die Gefahr von lebensbedrohlichen Überdosierungen (Festlegung einer Obergrenze für die Tagesdosis per kg Körpergewicht) und auf eine strenge Indikationsstellung hingewiesen. 

Quelle: AMK

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