E-Rezept: Apotheken können Privatrezepte beliefern
Der Deutsche Apothekerverband und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser (ADAS) haben die notwendigen technischen Maßnahmen zum Einlösen von privaten E-Rezepten parallel zur Hochlaufphase des E-Rezepts für gesetzlich Krankenversicherte eingeleitet.
Nun sind die Apothekenverwaltungssysteme bundesweit soweit, dass E-Rezepte von Privatversicherten angenommen und eingelöst werden können. „Auch wenn sich aktuell die Möglichkeit der Ausstellung von E-Rezepten für Privatversicherte noch auf einzelne private Kostenträger beschränkt, gehen wir davon aus, dass in den nächsten Monaten alle weiteren privaten Kostenträger ebenfalls das E-Rezept Ihren Versicherten anbieten werden“, sagt ADAS-Vorsitzender Gerhard Haas.
Zwei Einlösewege
Da Privatversicherte keine elektronische Gesundheitskarte besitzen, müssen sie ihr E-Rezept entweder per E-Rezept-App an die Apotheke schicken oder können den in der Arztpraxis ausgedruckten Rezeptcode vorlegen. Das PTA MAGAZIN berichtete.
Die Bezahlung erfolgt weiterhin auf den für Privatversicherte üblichen Wegen. Für eine anschließende Einreichung zur Kostenerstattung bei der Krankenversicherung wird ein Kostenbeleg generiert. Diesen erhalten Privatversicherte in der E-Rezept-App, nachdem sie dort einmalig dem Einstellen von Kostenbelegen zugestimmt haben. Alternativ können sie sich den Kostenbeleg in der Apotheke ausdrucken lassen.
Quelle: ABDA