E-Rezept: Diese Fehler traten bei Freitextverordnungen auf
Wie die Apothekerkammern unlängst informierten, sind E-Rezepte in Umlauf, auf denen nicht das von der Arztpraxis verordnete, sondern „völlig andere Präparate“ durch die Apotheken abgerufen beziehungsweise in der Apothekensoftware angezeigt worden seien. Nun informiert die ABDA in einer Pressemitteilung, welche Fälle konkret bekannt sind.
Automatische Übersetzungsfunktion in Verdacht
Wie es in der Mitteilung heißt, kam es in den nachfolgenden Fällen zu einer falschen Interpretation einer Freitext-Verordnung durch bestimmte Apothekenverwaltungssystemen (AVS):
- verordnet Amlodipin – angezeigt Felodipin
- verordnet Amoxiclav – angezeigt Amoxicillin
- aus einer Freitextverordnung mit Dosierplan wurde zusätzlich ein neues Arzneimittel „Olanzapin 2,5mg“ angezeigt
Die Softwarehäuser wurden vom Deutschen Apothekerverband sensibilisiert, dass die automatisierte „Übersetzung“ einer Freitextverordnung in der Warenwirtschaft lediglich als Vorschlag zu verstehen ist.
In dem Schreiben wird außerdem darauf hingewiesen, dass das Apothekenteam aus Gründen der Arzneimitteltherapiesicherheit grundsätzlich das im Freitextfeld verordnete Arzneimittel mit dem Vorschlag in der Warenwirtschaft abgleichen sollte.
E-Rezept: Alles klar! Oder doch nicht?
Fehler unbekannter Ursache
Es gibt auch Fehler, für die bisher nicht bekannt ist, warum es dazu kam. Hierzu zählen die folgenden Fälle:
- verordnet Forxiga -> angezeigt Candesartan
- verordnet Tonotec -> angezeigt Eliquis
- verordnet Amlodipin -> angezeigt Bisoprolol
- verordnet Novalgin -> angezeigt Fosfomycin
Fehler bitte melden
Darüber hinaus erreichten den Deutschen Apothekerverband Informationen der Gematik, dass es bei einzelnen AVS beim gleichzeitigen Einlösen mehrerer E-Rezepte an unterschiedlichen Arbeitsplätzen einer Apotheke zu Verwechslungen kommen kann. Grund hierfür sei, dass die Benutzeroberfläche dieser Systeme die einzulösenden Rezepte arbeitsplatzübergreifend an allen Monitoren anzeigt. Welche Fehlerbilder darauf zurückzuführen sind, könne aktuell nicht nachvollzogen werden. Es werde intensiv an der Erhebung und Beseitigung gearbeitet, heißt es in der Mitteilung.
Sollten solche oder ähnliche Fehlerbilder in den Apotheken auftreten, sollen Apotheken dies an ihre Landesapothekerkammern oder -verbände melden. Diese bittet der Deutsche Apothekerverband um Erstellung entsprechender ERPFIND-Tickets für die einzelnen Apotheken zur Dokumentation und möglichst schnellen Bearbeitung dieser Fehler bei der Gematik. ERPFIND steht übrigens für E-RezePt-FINDing.
Auch die Meldestelle für Auffälligkeiten oder Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Anwendungen der Telematikinfrastruktur des BfArM hat dazu ein entsprechend online abzurufendes Meldeformular geschaffen, in dem versorgungsrelevante Auffälligkeiten und Fehlerkonstellationen bei der Nutzung der Telematikinfrastruktur gemeldet werden können.
Quelle: ABDA