E-Rezept: GERDA kommt!

(kib) Ende August 2018 entschied das baden-württembergische Sozialministerium, das durch die Landesapothekerkammer und den Landesapothekerverband eingereichte Projekt „Geschützter E-Rezept Dienst der Apotheken“ – kurz „GERDA“ genannt – in seiner Umsetzung finanziell zu fördern. Technologie- und Kooperationspartner ist die NGDA – Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH.

03.09.2018

Computertastatur mit Schriftzug Apotheke
© Foto: VRD / stock.adobe.com
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Das Projekt GERDA setzt auf bestehende Strukturen im Ärzte- und Apothekenbereich auf und soll technisch gesehen als geschützter Rezeptspeicher entwickelt werden. Durch definierte Schnittstellen sollen Ärzte ein verschlüsseltes Rezept in diesen Speicher ablegen können. Der Patient behält die Hoheit über dieses Rezept und kann frei entscheiden, in welcher Apotheke er das Rezept einlösen will.

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Hierfür kann er entweder eine Apotheke seiner Wahl aufsuchen und diese beauftragen, das Rezept vom Rezeptspeicher zu beziehen. Oder er verwendet einen Dienst der Leistungserbringer oder eines Drittanbieters, beispielsweise in Form einer App oder einer Desktopanwendung, um das Rezept weiterzuleiten.

Das durch die Apothekerorganisationen gemeinschaftlich eingereichte Konzept sieht dabei einen diskriminierungsfreien Zugang vor, der es auch Drittanbietern ermöglicht, Patienten eine Steuerung der elektronischen Rezepte aus GERDA heraus zu ermöglichen.

Zugeschnitten wird GERDA im ersten Schritt auf das telemedizinische Modellprojekt „DocDirect“ der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, in dem auch ein erster Testlauf erfolgen soll.

Als Betreiber des Systems treten die Standesorganisationen dabei selbst auf. Wenn langfristig das elektronische Rezept zum Standard auch außerhalb rein telemedizinischer Anwendungen werde, ließe sich GERDA aber auch bundesweit übertragen, heißt es im bewilligten Projektantrag. Ziel sei es, GERDA als künftigen Standard bei der bundesweiten Bearbeitung elektronischer Rezepte zu etablieren.

Die Projektentwicklung von GERDA ist auf ein gutes halbes Jahr ausgelegt. Erste Testbestellungen soll es Anfang des zweiten Quartals 2019 geben. Neben den technischen Herausforderungen sind bis dahin zusätzlich noch viele juristische Fragen zu klären, denn die derzeitige Rechtslage ist auf elektronische Rezepte nicht ausgelegt und fordert zu Abgabe von Arzneimitteln in der Apotheke dezidiert ein formal korrektes Papierrezept.

Auch brauche es Zusagen der Gesetzlichen Krankenversicherungen, dass diese die rein digitale Rezeptabwicklung akzeptierten und die am Modell beteiligten Apotheken keine Probleme bei der Abrechnung bekommen.

Quelle: Landesapothekerverband Baden-Württemberg

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