E-Rezept: Kein Retax bei fehlender Berufsbezeichnung

(kib) Fehlen Angaben auf dem E-Rezept oder sind diese fehlerhaft, soll es keine Retaxationen geben. Dieser Friedenspflicht, die rückwirkend zum 01. Januar 2024 und zunächst bis Jahresende gilt, hat der Deutsche Apothekerverband heute zugestimmt.

21.06.2024

Bildschirm mit Wort E-Rezept aus Würfeln gebildet
© Foto: miriam-doerr / Getty Images / iStock
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Wie es in der Mitteilung der ABDA heißt, waren der Einigung langwierige Verhandlungen mit dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung vorangegangen. Nun haben sich beide Seiten geeinigt. Der Deutsche Apothekerverband stimmte der Vereinbarung heute, am 21. Juni, auf seiner außerordentlichen Mitgliederversammlung zu. Die Friedenspflicht gilt rückwirkend zum 01. Januar 2024 und zunächst bis zum 31. Dezember 2024.

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Probleme bei Berufsbezeichnung

Seit dem bundesweiten Start des E-Rezeptes kommt es immer wieder zu Problemen und Fehlern, die in den Praxisverwaltungssystemen der Arztpraxen oder im Fachdienst der Gematik entstehen, heißt es in der Meldung weiter. Vor allem fehlerhafte oder fehlende Berufsbezeichnungen der Ärztinnen und Ärzte auf den E-Rezepten führten zu erheblichen technischen Problemen.

Quelle: ABDA

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