E-Rezept-Modellprojekt: Kein Konnektor nötig

(cnie) Hessischer Apothekerverband (HAV), Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH), AOK Hessen und DAK-Gesundheit arbeiten gemeinsam an einem Pilotprojekt zur Videosprechstunde mit E-Rezept. Das E-Verordnungsportal will den heutigen Papierprozess nicht nachbauen.

16.03.2020

Arzt mit Tablet
© Foto: ipopba / Getty Images / iStock
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In Hessen sollen der Ausbau von Telemedizin und E-Rezept Hand in Hand gehen, denn wenn sich künftig Patienten auch per Video ärztlich beraten lassen können, ist das elektronische Rezept unverzichtbar. Beim Projekt MORE (Mein Online-Rezept) gehen zwei Innovationen gleichzeitig an den Start: Das E-Rezept soll die Videosprechstunde des Ärztlichen Bereitschaftsdiensts vervollständigen, die zeitgleich von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen, ebenfalls als Probelauf, eingeführt wird.

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Apotheken brauchen keine TI-Komponenten

Die Pressemitteilung zum Projekt MORE zitiert Holger Seyfarth, Apotheker und HAV-Vorsitzenden: „Nur mit Apotheken, die E-Rezepte empfangen und verarbeiten können, bieten Videosprechstunden den Patienten echten Mehrwert. Die Apotheken vor Ort sind heute schon hervorragend digital aufgestellt. Für sie ist das Projekt die logische Weiterentwicklung dessen, was sie bereits heute tun.“

Bisher haben sich beim Apothekerverband etwa 60 Apotheken aus ganz Hessen registriert. Sie erhalten die Zugangsdaten für das E-Verordnungsportal in den nächsten Tagen. Unabhängig vom Warenwirtschaftssystem kann jede Apotheke mit Internetanschluss teilnehmen, erklärt HAV-Pressesprecherin Katja Förster. Nicht benötigt werden die Komponenten für die Telematikinfrastruktur, also Konnektor, elektronischer Heilberufsausweis und elektronischer Apothekenausweis.

Grafik HAV E-Rezept

Quelle: HAV

Höchste Datensicherheit

Abrechnungs- und IT-Dienstleister Optica hat mit Projektpartnern aus der Informationstechnologie das Konzept für das E-Verordnungssystem entworfen. Im Gegensatz zu anderen Ansätzen soll nicht das elektronische Rezept selbst in Form einer einfachen digitalen Abbildung des heutigen Papierrezepts an die Empfänger, also Krankenkassen und Apotheken weitergeleitet und anschließend vom Server gelöscht werden. Stattdessen wird ein digitaler Schlüssel bereitgestellt. Nur mit diesem kann der Empfänger das zuvor in verschiedene Bestandteile aufgeteilte und in drei Datensilos abgelegte Rezept aufrufen und wieder zusammensetzen. Ohne Schlüssel kein Zugang zu den Daten – wer nicht befugt ist, kann sie weder lesen noch kopieren oder verändern.

Die entwickelte Lösung ist darauf ausgelegt, das ursprüngliche Rezept mit Informationen anzureichern und unterscheidet sich damit von anderen Projekten, die nur den heutigen Papierprozess digitalisiert abbilden. Auch sind im Pilotprojekt alle Verordnungen in einen Prozess integriert – die Informationen sind für Patienten einfach zu verwalten und lassen sich ohne Komplikationen sowohl in die Service-Apps der Versicherungen integrieren als auch später in Medikationspläne oder in die elektronische Patientenakte.

Hessische Lösung für ganz Deutschland?

Der HAV erhofft sich von dem Projekt, die Berührungsängste seiner Mitglieder mit dem Thema E-Rezept abzubauen. Mit zahlreichen elektronischen Verordnungen rechnet Förster zu Beginn des Projekts noch nicht.

Möglicherweise wird das Pilotprojekt in Hessen zum Vorbild für die deutschlandweite Einführung des E-Rezeptes im Herbst. "Wir erhoffen uns, den ja auf jeden Fall kommenden Digitalisierungsschritt beim Thema Verordnungen mit unserem Projekt um ein durchgehend digitales, bürokratiearmes und für alle Teilnehmer besonders smartes Modell zu erweitern. Derzeit wird ja intensiv über Standards diskutiert, unter denen die Digitalisierung in diesem Bereich künftig passieren soll – wir sind uns sicher, an dieser Stelle einen wichtigen Beitrag leisten und Maßstäbe für ebendiese Standards setzen zu können", erklärt der Pressesprecher der KV Hessen Karl Roth gegenüber APOTHEKE + MARKETING. Über den konkreten Projektstart konnte Roth außer „so bald wie möglich in den nächsten Wochen“ noch nichts Konkreteres sagen. 

Quelle: KV Hessen

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