E-Rezept per Gesundheitskarte einlösen
Apotheken sind bereits seit dem September 2022 flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage, E-Rezepte einzulösen. Das geht derzeit über eine App oder einen Papierausdruck mit QR-Code. Nun wird die Einlösung mittels eGK ab dem 01. Juli 2023 schrittweise eingeführt.
Wie funktioniert das Einlösen mit der eGK?
Das Einlösen gelingt durch einfaches Stecken der eGK in das Kartenlesegerät. Für die Nutzung ist keine PIN nötig. Das E-Rezept wird nicht auf der eGK gespeichert. Die Versichertenkarte dient als eine Art Schlüssel, um den Abruf des Rezeptes durch das pharmazeutische Personal in der Apotheke freizugeben. Für das einfach Abrufen und Einlösen reicht die Institutionskarte SMC-B. Falls es Änderungen am E-Rezept gibt, ist ein Heilberufsausweis für die qualifizierte elektronische Signatur nötig.
Weil für die Einlösung per eGK die Systeme in den Apotheken umgestellt werden müssen, werden voraussichtlich nicht alle zum Start diese Möglichkeit anbieten können. Bis Ende Juli soll dies jedoch laut Bundesgesundheitsministerium bei acht von zehn Apotheken möglich sein.
FAQ Wiederholungsrezept
Ärzte können mit einem digitalen Wiederholungsrezept bis zu vier Abgaben eines Medikaments verordnen. DAS PTA MAGAZIN hat ein FAQ zur Mehrfachverordnung per E-Rezept erstellt.
ABDA begrüßt Einführung
Apothekerin Anke Rüdinger, Leiterin Digital Hub der ABDA, sagt: „Damit das E-Rezept auch tatsächlich im Versorgungsalltag ankommt, muss die elektronische Gesundheitskarte, die alle gesetzlichen Versicherten schon haben, dringend als zusätzlicher Weg etabliert werden, um ein E-Rezept sicher und komfortabel in der Apotheke einlösen zu können. Sobald die Gematik und die Softwarehäuser ihre Updates gemacht haben, kann es in den Apotheken losgehen. Die Apotheken besitzen ausreichend Kartenlesegeräte, um das Stecken der eGK überall zu gewährleisten."
„Die Apotheken erwarten vom E-Rezept, dass sie ihre Patientinnen und Patienten schneller und komfortabler versorgen können und weniger Rechnungskürzungen von den Krankenkassen befürchten müssen“, erklärt Rüdinger weiter.
Quelle: ABDA / Bundesministerium für Gesundheit