E-Rezept: Schrittweise Einführung ab 01. September
Gemäß dem Beschluss der Gesellschafterversammlung der Gematik werden die Apotheken und Krankenkassen spätestens ab dem 01. September 2022 bundesweit in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und abzurechnen. Voraussetzung dafür ist das Erreichen von im Januar dieses Jahres abgestimmten Qualitätskriterien, wie zum Beispiel die Hürde von 30 000 ausgestellten, eingelösten und abgerechneten E-Rezepten im Rahmen der laufenden Testphase.
In den Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäusern wird die verbindliche Einführung des E-Rezepts zum 01. September 2022 in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe beginnen, sofern die technischen Voraussetzungen dort jeweils gegeben sind. Bis zur verbindlichen Einführung des E-Rezeptes in weiteren Regionen sind alle beteiligten Leistungserbringer angehalten, von der freiwilligen Möglichkeit der E-Rezept-Ausstellung Gebrauch zu machen.
Apotheken schulen Personal bis September
Der Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands Thomas Dittrich ist zuversichtlich: „Was die Anbindung an die Telematik-Infrastruktur angeht, sind die Apotheken schon längst E-Rezept-ready. In den kommenden drei Monaten werden die Apotheken nun auch ihr Personal vollständig schulen, damit Hardware, Software und deren fachgerechte Bedienung reibungslos ineinandergreifen können.“
Dittrich sagt aber auch: „Ganz besonders wichtig für alle Apotheken ist, dass die Versorgung aller Patientinnen und Patienten weiterhin reibungslos funktioniert. Dazu gehört auch, dass verbliebene technische Unzulänglichkeiten im Verarbeitungsprozess von E-Rezepten abgestellt werden und bis dahin nicht zu Retaxationen führen, also dazu, dass die Apotheken aufgrund formaler Faktoren ihre Vergütung für ein Rezept nicht bekommen."
Quelle: ABDA / Gematik