E-Rezept: Testphase wird verlängert

(kib) Bevor das E-Rezept zum 1. Januar 2022 verpflichtend wird, sollte es bundesweit zum 4. Quartal eingeführt werden. Doch daraus wird nun nichts. Wie die gematik GmbH mitteilt, werden die derzeit in Berlin-Brandenburg laufenden Tests zunächst um zwei Monate verlängert. Sie ist jedoch optimistisch, dass die bundesweite Einführung zum 1. Januar steht.

30.09.2021

Mobiltelefon mit QR-Code für das E-Rezept wird gescannt
© Foto: Jan Woitas / dpa-Zentralbild / dpa / picture alliance
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Wie sich eine anschließende bundesweite Einführungsphase gestaltet, wird im Rahmen der weiteren Testphase entschieden. An der bundesweit verpflichtenden Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2022 soll sich der gematik zufolge allerdings nichts ändern.

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Der Grund für die Verlängerung der Testphase in der Fokusregion: Ab dem 1. Oktober 2021 wird aufgrund des Quartalsbeginns ein deutlicher Anstieg der Zahl angepasster Primärsysteme erwartet. Bislang haben noch nicht alle Anbieter der Praxis- bzw. Apothekenverwaltungssysteme das für das E-Rezept notwendige Update bereitstellen können. Erst dann können diese in Praxen und Apotheken installiert werden. Hier gilt: Je schneller die Bereitstellung der Updates erfolgt, desto besser.

Bisher haben viele Versicherte außerdem noch nicht die neueste Generation der elektronischen Gesundheitskarte mit NFC-Schnittstelle und dazugehöriger PIN. Karte und PIN der jeweiligen Krankenkasse sind jedoch Voraussetzungen, um die E-Rezept-App der gematik in vollem Umfang nutzen zu können, also Rezepte in der App zu empfangen und zu verwalten. Dem Bundesgesundheitsministerium liegen seit wenigen Tagen Zusagen weiterer großer Krankenkassen vor, die sich nun ebenfalls aktiv an der Testphase beteiligen werden.

Quelle: gematik GmbH

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