E-Rezepte: DAV fordert Retaxfreiheit
Etwa 15 Millionen E-Rezepte sind seit Neujahr bereits verordnet worden. Das geht aus Zahlen der Gematik hervor. Einige Arztpraxen sind allerdings noch unsicher im Umgang mit dem neuen System, das seit Anfang 2024 Pflicht ist.
Mehraufwand für Apothekenteams
Anke Rüdinger, Stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), zieht das folgende Fazit: „Der Anteil der E-Rezepte, die auf dem Verordnungsweg oder im Abgabeprozess komplett hängenbleiben, ist minimal. Trotzdem gibt es noch zu oft Schwierigkeiten, die die Arbeit der Apothekenteams in Zeiten der Lieferengpass-Krise zusätzlich erschweren und die Versorgung der Patientinnen und Patienten verlangsamen.“
Stapelsignatur verzögert Arzneimittelversorgung
Nutzen Ärztinnen und Ärzte für die Signatur der Verordnungen beispielsweise die "Stapelsignatur", können die E-Rezepte manchmal erst mehrere Stunden nach dem Arztbesuch in der Apotheke abgerufen werden.
Probleme mit der Berufsbezeichnung
Bei der Eintragung der ärztlichen Berufsbezeichnung kommt es häufig zu Fehlern in den Datensätzen der E-Rezepte. Um Retaxationen zu vermeiden, müssen Apotheken eine neue Verordnung anfordern. Solche Fehler lassen sich nicht in der Apotheke korrigieren. DAV-Vizechefin Rüdinger informiert in einer ABDA-Pressemitteilung darüber, dass die Standesvertretung derzeit sowohl mit dem Bundesgesundheitsministerium und der Gematik als auch mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in Kontakt ist.
DAV-Vizechefin fordert Friedenspflicht bei E-Rezepten
Ende vergangener Woche war bekannt geworden, dass zwei Allgemeine Ortskrankenkassen darauf verzichten, E-Rezepte, bei denen die Berufsbezeichnung fehlt oder unkorrekt angegeben ist, zu retaxieren. Rüdinger fordert nun: „Es wäre sehr hilfreich, wenn sich das gesamte Krankenkassenlager dem anschließt und in der Startphase des E-Rezeptes gänzlich auf Retax verzichtet. Eine solche Friedenspflicht sollte mindestens bis Ende 2024 andauern und verlängert werden, wenn sich die Fehleranzahl bis zum Ende des Jahres nicht deutlich verringert hat.“
Anspruch auf E-Rezept-Ausdruck
Beim E-Rezept zeigt sich laut Rüdinger, dass die Apotheken, teilweise allerdings mit großem Mehraufwand, die Arzneimittelversorgung trotz eines gesamten Systemumbruchs aufrechterhalten. Sie erinnert außerdem daran, dass die Arztpraxen gesetzlich dazu verpflichtet sind, auf Wunsch Ausdrucke des E-Rezept-Tokens zur Verfügung zu stellen.
Quelle: ABDA / Gematik GmbH