Elektronische Patientenakte: Rückhalt in der Bevölkerung ist da

(kib) Der Weg für das E-Rezept ist frei und ab 2021 soll die elektronische Patientenakte (ePa) allen gesetzlich Versicherten zugänglich sein. Mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD billigte der Bundestag am Freitag, 3. Juli 2020, den Gesetzentwurf „zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“. Eine Umfrage des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller zeigt, dass drei von vier Deutschen der ePa gegenüber positiv eingestellt sind.

06.07.2020

Tastatur mit Taste „Patientenakte“
© Foto: momius / stock.adobe.com
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Die Einführung einer elektronischen Patientenakte, auf der wichtige gesundheitliche Daten des Patienten gespeichert werden können, ist Teil des Patientendaten-Schutz-Gesetzes (PDSG). Demnach erhalten ab 2021 alle gesetzlich Versicherten von ihrer Krankenkasse eine elektronische Patientenakte, wenn sie dies wünschen. In dieser können unter anderem Diagnosen, Therapiemaßnahmen, bisher erhaltene Impfungen, Medikationspläne und Arztbriefe hinterlegt werden. Das soll Doppeluntersuchungen vermeiden.

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Wie die Ergebnisse einer im Vorfeld durchgeführten repräsentativen Bevölkerungsbefragung im Rahmen des Gesundheitsmonitors des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH) zeigen, befürworten 72 Prozent die Einführung der elektronischen Patientenakte.

Patientendaten-Schutz-Gesetz

Mit dem „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ werden digitale Angebote wie das E-Rezept oder die elektronische Patientenakte nutzbar – und sensible Gesundheitsdaten gleichzeitig bestmöglich geschützt. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte künftig in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.

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Eine ähnlich große Mehrheit der Befragten (71 %) würden ihre Daten außerdem für Forschungszwecke zur Verfügung stellen, 15 Prozent würden dies sogar mit personenbezogenen Daten tun.

Fast zwei Drittel (64 %) sind der Meinung, dass nach Möglichkeit alle behandelnden Ärzte Zugriff auf die Patientendaten der ePA haben sollten. Danach gefragt, ob sie den digitalen Zugriff eingrenzen würden, sagen hingegen 53 Prozent, dass sie ihn auf bestimmte Ärzte oder Befunde beschränken möchten, wie es auch im Gesetz als Option für Patienten vorgesehen ist.

Negativ sehen 27 Prozent der Befragten die digitale Sammlung ihrer Gesundheitsinformationen, da sie das Missbrauchspotenzial für zu hoch halten.

BAH-Gesundheitsmonitor

Der Gesundheitsmonitor des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller besteht aus einer jährlichen Befragung zur allgemeinen und persönlichen Versorgungssituation in Deutschland. Darüber hinaus werden in unregelmäßigen Abständen 1000 Bundesbürger zu variierenden Themen rund um die Arzneimittelversorgung befragt. Die Befragung wird telefonisch (CATI) von The Nielsen Company durchgeführt.

Mit dem Beschluss des  „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ ist auch der Weg für das E-Rezept endgültig frei. Die elektronische Verordnung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln in der Telematikinfrastruktur wird verpflichtend ab dem 1. Januar 2022 vorgegeben. Für das E-Rezept soll es eine App geben, mit der sich das E-Rezept direkt auf dem Smartphone anzeigen lässt. Der Patient kann es dann in einer Apotheke seiner Wahl einlösen. Die App wird Teil der sicheren Telematikinfrastruktur und bietet auch Schnittstellen für andere Apps an. Alternativ kann der Versicherte einen 2D-Barcode auf Papier vorzeigen. Das Rezept wird auch in diesem Fall digital an die Apotheke übermittelt. Auch Überweisungen zum Facharzt sollen auf elektronischem Weg übermittelt werden können.

Quelle: BAH, Bundesgesundheitsministerium, Bundestag

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