Elterngeld: Keine Einbußen durch die Corona-Situation

(kib) Rückwirkend zum 1. März 2020 sind Anpassungen beim Elterngeld von Bundestag und Bundesrat verabschiedet worden. Damit sollen finanzielle Einbußen, zum Beispiel aufgrund coronabedingter Kurzarbeit, vermieden werden. Eltern systemrelevanter Berufe können ihre Elterngeldmonate verschieben, berichtet die Apothekengewerkschaft Adexa.

19.05.2020

Babysöckchen und Euroscheine hängen auf einer Wäscheleine
© Foto: lilo / stock.adobe.com
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Bei den Änderungen geht es um drei Aspekte:

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  • Wer in systemkritischen Branchen und Berufen arbeitet, kann seine Elterngeldmonate aufschieben und auch nach dem 14. Lebensmonat des Kindes nehmen – spätestens aber zum Juni 2021. Bei mehr als einem Kind verringert sich dadurch auch nicht die Höhe des Elterngeldes.
  • Wenn sich während der Krise durch Freistellung zur Kinderbetreuung, Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit die Einkommenssituation der Eltern verschlechtert, können diese Zeiten von der Berechnung des Elterngeldes ausgenommen werden. Normalerweise basiert dessen Höhe auf den letzten zwölf Monaten vor der Geburt.
  • Auch beim Partnerschaftsbonus sollen Einbußen oder Rückzahlungen entfallen, wenn die Partner aufgrund der Corona-Situation mehr oder weniger arbeiten als ursprünglich geplant.

 

Änderungen auch beim Kurzarbeitergeld

Außerdem haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat von 60 Prozent auf 70 Prozent des entgangenen Nettolohns zu erhöhen. Ab dem siebten Monat gibt es eine weitere Steigerung auf 80 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit um mindestens 50 Prozent reduziert ist.

Für Haushalte mit Kindern erhöht sich die Leistung von 67 Prozent auf 77 Prozent ab dem vierten Monat und auf 87 Prozent ab dem siebten Monat. Diese Regelung gilt bis Ende 2020.

Wer in Kurzarbeit ist, darf zudem ab 1. Mai bis Ende des Jahres Geld dazuverdienen – und zwar bis zur Höhe des Monatseinkommens ohne Kurzarbeit.

 

Arbeitslose besser geschützt

Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld im Zeitraum vom 31. Mai bis 31. Dezember 2020 endet, können für drei weitere Monate Leistungen beziehen.

Quelle: Adexa

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