ePA-Start für alle verschiebt sich

(kib) Die Gematik berichtet von einem planmäßigen und erfolgreichen Start der ePA-Pilotphase. Anders als geplant, wird die ePA jedoch frühestens Anfang April bundesweit ausgerollt.

11.02.2025

Hand hält Handy mit Ansicht  ePA-Ordner und Schrift „elektronische Patientenakte, daneben liegt ein Stethoskop, im Hintergrund Fieberthermometer und Tablettenblister (verschwommen)
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Ursprünglicher Starttermin für die ePA für alle war der 15. Februar. Ab diesem Zeitpunkt sollte sie schrittweise ausgerollt werden. Dieser Termin verschiebt sich nun.

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Wie die ABDA unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium (BMG) mitteilt, sind für den bundesweiten Roll-Out der ePA zwei zentrale Kriterien entscheidend:

  • Die ePA muss sich in den Modellregionen bewähren und die notwendige Systemstabilität aufweisen.
  • Zusätzliche technische Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit müssen in Abstimmung mit dem Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) final umgesetzt werden.

Roll-out frühestens Anfang April

Um eine langfristig zukunftsfähige und belastbare ePA zu gewährleisten, ist dem BMG zufolge eine Anpassung der weiteren Ausbaustufen (Releases) erforderlich.

Deshalb verschiebt sich der Termin für den bundesweiten Roll-Out. Frühestmöglicher Termin ist nun Anfang des zweiten Quartals 2025. Vorausgesetzt, dass die Erfahrungen in den Modellregionen positiv sind, heißt es seitens der Gematik.

Weitere Anpassungen des Zeitplans sind vorgesehen: Im Juli 2025 gibt es das Zwischen-Release ePA 3.0.5, das vorrangig der Stabilisierung und Optimierung des Systems dient.

Darüber hinaus umfasst es auch den TI-Messenger (TI = Telematik-Infrastruktur) für die Kommunikation zwischen Leistungserbringenden und Patienten, teilt die ABDA mit. 

Elektronischer Medikationsplan ab März 2026

Im März 2026 kommt das Major Release ePA 3.1.2, das unter anderem die vollständige Umsetzung des digital gestützten Medikationsprozesses (dgMP) und damit auch den elektronischen Medikationsplan (eMP) enthält.

In Teilen bereits nutzbar

Die gesetzlichen Krankenkassen haben laut Gematik am 10. Februar erfolgreich die Aktenanlage für ihre Versicherten, die nicht widersprochen haben, abgeschlossen. Auch erste private Krankenversicherungen hätten ihre Mitglieder mit einer elektronischen Patientenakte (ePA) ausgestattet. Insgesamt wurden bisher 70 Millionen Akten (Stand: 11.02.25) angelegt.

Auch, wenn der bundesweite Roll-out noch etwas auf sich warten lässt, können Patienten und Patientinnen schon heute über eine App ihrer jeweiligen Krankenkasse ihre Patientenakte nutzen, erklärte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach gegenüber dem Tagesspiegel. Sie könnten bereits Abrechnungs- und Verordnungsdaten checken und Behandlungsunterlagen selbst hochladen. Eine Befüllung und Nutzung der Daten im Behandlungskontext könne hingegen erst mit dem bundesweitern Roll-out erfolgen.

Drei Fragen zur ePA für alle

Seit dem 15. Januar testen medizinische Einrichtungen in drei Modellregionen (Hamburg, NRW, Franken) die elektronische Patientenakte (ePA) für alle. Wir beantworten drei Fragen zur ePA für alle, die für die Apotheke relevant sein können. 

Bisherige Erkenntnisse der Pilotphase

Etwa 80 Prozent der teilnehmenden (Zahn-)Arztpraxen und Apotheken in den TI-Modellregionen sind dreieinhalb Wochen nach Start der Pilotphase technisch ausgestattet.

Rückmeldungen der Nutzerinnen und Nutzer zeigen laut Gematik, dass die grundlegenden und zum Start der neuen ePA verfügbaren Features funktionieren: Einrichtungen konnten bereits Dokumente hoch- und herunterladen und die elektronische Medikationsliste (eML) nutzen. In Teilen konnte bereits mehrfach eine dreistellige Anzahl an Patientenakten befüllt werden.

Nutzen Praxis- oder Apothekenteams in den teilnehmenden Einrichtungen einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA), der vor 2021 ausgestellt worden ist, werden aktuell Daten aus verordneten und abgegeben E-Rezepten nicht in die Medikationsliste der ePA übertragen. Eine Lösung konnte gefunden werden. Die Behebung ist für Ende Februar geplant.

Im Wechselspiel zwischen einem Konnektor und einzelnen Primärsystemen ist ein Kompabilitätsproblem bei der Zertifikatsverschlüsselung festgestellt worden. Das führte dazu, dass sich bei einzelnen Einrichtungen die Erprobung verzögert hat. Auch hier konnten die Probleme laut Gematik behoben werden.

Quelle: ABDA, Gematik

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