ePa: Starttermin wackelt

(ger/kib) Der 15. Februar 2025 als Starttermin für den bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte (ePa) für alle wackelt. In einem Schreiben an den Herstellerverband räumt das Bundesministerium für Gesundheit „zeitlichen Verzug in der Entwicklungs-Roadmap“ ein.

21.11.2024

Symbolbild für die elektronische Patientenakte
© Foto: HNFOTO / stock.adobe.com
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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) will erst dann mit dem bundesweiten Rollout der elektronischen Patientenakte ePA für alle beginnen, „wenn die Erfahrungen in den Modellregionen positiv sind“. Das hat die Leiterin der Abteilung 5 im BMG Dr. Susanne Ozegowski in einem Schreiben an den Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) vom 18. November betont, berichtet die Ärzte Zeitung, der das Schreiben vorliegt. Der bislang als Rollout-Termin vorgesehene 15. Februar wackelt damit. 

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Als Begründung führt Ozegowski an, dass „trotz intensiver Bemühungen auf allen Seiten derzeit ein zeitlicher Verzug in der Entwicklungs-Roadmap“ bestehe. Das BMG geht mit dem Schreiben auf Bedenken des bvitg ein, der vor kurzem in einem Schreiben Bedenken geäußert hatte, dass die Entwicklung weit genug sei, um einen Rollout bereits im Februar zum Erfolg werden zu lassen.

Kein konkreter Termin für den Rollout

Ozegowski räumt ein, dass „bei digitalen Projekten dieser Größenordnung Verzögerungen nicht immer vollständig ausgeschlossen werden können“. Das Schreiben des bvitg mit den Handlungsempfehlungen, den Rollout zeitlich zu strecken, verstehe das Ministerium daher als „gemeinsamen Weg nach vorn mit allen Beteiligten“. Überhaupt lobt die Abteilungsleiterin „ausdrücklich das intensive Engagement“ der Unternehmen bei der Umsetzung der ePA über die letzten Monate und Wochen. Einen konkreten Termin, wie weit nach hinten der Rollout geschoben werden könnte, nennt Ozegowski nicht.

Der 15. Januar als Starttermin für die Modellregionen soll laut Schreiben des BMG dagegen gehalten werden. Ab diesem Tag sollen „wie geplant bundesweit beginnend in Modellregionen die elektronischen Patientenakten durch die Krankenkassen für alle gesetzlich Versicherten angelegt (werden), die nicht widersprochen haben“.

 

FAQ zum Digital-Gesetz

Die Einrichtung der elektronische Patientenakte (ePA) für alle ist zentraler Bestandteil des Digital-Gesetzes. Sie wird den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten vorantreiben und die Versorgung gezielt unterstützen. Zudem wird das E-Rezept als verbindlicher Standard eingerichtet. Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein FAQ zum Digital-Gesetz erstellt.

Start der ePA außerhalb der Modellregionen möglich

Die „produktive Nutzung und Testung der ePA für alle“ soll zunächst bei den Leistungserbringern in den Modellregionen erfolgen. Der Rollout des ePA-Moduls sei daher „zunächst nur für die Primärsystem-Hersteller mit Installationen bei den Leistungserbringern der Modellregionen notwendig“. Allerdings könnten Hersteller „auch außerhalb der Modellregionen das ePA-Modul anbieten“.

Für die Hersteller soll es zunächst „ein vereinfachtes Konformitätsbewertungsverfahren (KOB)“ für das ePA-Modul geben, das allerdings nur eine befristete Gültigkeit haben werde. Bis zum Beginn des bundesweiten Rollouts müssten die Systeme dann „vollständig KOB-bestätigt“ sein.

Das weitere Verfahren für die Modellregionen und für den Rollout soll nun von der Gematik in Abstimmung mit den Herstellern, den Leistungserbringern vor Ort sowie der KBV, der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, der ABDA und der Deutschen Krankenhausgesellschaft erfolgen.

Quelle: Ärzte Zeitung

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