Erstattungspreis für Masken sinkt auf 3,90 Euro

(cnie) Das Honorar für FFP2-Masken wird auf 3,90 Euro brutto gekürzt. Bisher erhalten Apotheken pro Maske, die sie gegen einen Berechtigungsschein an Risikopatienten abgeben, sechs Euro. Der gesenkte Erstattungsbetrag gilt für alle Masken, die mit den zweiten Coupons eingelöst werden und für die Masken von Hartz-IV-Empfängern.

05.02.2021

Erstattungscoupons
© Foto: Springer Medizin Verlag
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Die Verordnung wird morgen im Bundesanzeiger verkündet und tritt am Sonntag in Kraft. Für die Masken, die gegen den ersten Coupon abgegeben werden, gilt weiterhin der Preis von sechs Euro pro Maske. Der zweite Berechtigungsschein kann im Zeitraum vom 16. Februar bis 15. April eingelöst werden. Hierfür können die Apotheken 3,90 Euro pro Maske abrechnen. 

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Auf Anfrage von DAS PTA MAGAZIN rechnet das Bundesgesundheitsministerium vor, wie es zu der Senkung des Maskenhonorars kommt: "Als die Bundesregierung die Maskenabgabe für Ältere und Risikogruppen Anfang Dezember organisiert hat, lagen die Durchschnittspreise für die Produkte bei 4,29 Euro, und der Markt für medizinische Schutzmasken war sehr volatil. Zu der Zeit waren 5,04 Netto-Vergütung (= 6 EUR brutto) für Beschaffung, Betriebskosten und Beratung angemessen. Doch obwohl durch die mittlerweile ausgeweitete Verpflichtung zum Tragen von medizinischen Schutzmasken eine hohe Nachfrage erzeugt wurde, sind die Preise seitdem stark gesunken." Auf diese dynamische Entwicklung reagiere das BMG  mit einer Anpassung auf 3,90 Euro brutto.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erklärt die Verteilung von Gratismasken an Hartz-IV-Empfänger: "Da mögliche Virus-Mutationen ansteckender sind, sind seit kurzem medizinische Masken im ÖPNV und beim Einkaufen Pflicht. Um Bezieherinnen und Bezieher der Grundsicherung für Arbeitssuchende diesen Schutz zu ermöglichen, werden sie mit FFP2-Masken unterstützt. So wird der Corona-Schutz keine Frage des Geldbeutels."

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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