Erster proteinbasierter Booster-Impfstoff ist bestellbar
Der proteinbasierte Booster-Impfstoff kann bis Dienstag, 06. Dezember (12 Uhr), erstmals angefordert werden. Es gibt für das Vakzin bis auf weiteres keine Höchstbestellmenge, teilt die Kassenärztliche Bundesvereinigung unter Berufung auf das Bundesgesundheitsministerium mit. Die erste Auslieferung an die Arztpraxen soll in der Woche ab 12. Dezember erfolgen.
Der Impfstoff
VidPrevtyn® Beta besteht aus zwei Mehrdosendurchstechflaschen (Durchstechflasche mit Antigen und Durchstechflasche mit Adjuvans), die vor der Anwendung zu mischen sind. Nach dem Mischen sind in der Durchstechflasche mit dem Impfstoff 10 Dosen zu 0,5 ml. Eine Dosis enthält 5 Mikrogramm SARS-CoV-2-Spikeprotein (Stamm B.1.351) und das Adjuvans AS03.
Die Kombination von Antigen und Adjuvans führt laut Fachinformation zu einer verstärkten Immunantwort. Die Europäische Arzneimittelagentur hatte in einer Pressemitteilung erklärt, dass sich der Auffrischungsimpfstoff in Studien als wirksam gegen die Omikron-Variante gezeigt habe.
Einmalig als Auffrischimpfung
Laut Fachinformation kann das Vakzin einmalig als Auffrischimpfung nach einer Immunisierung gegen COVID-19 mit einem mRNA-Impfstoff oder Adenovirus-Vektorimpfstoff gegeben werden.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt für Auffrischimpfungen generell einen Abstand zur letzten Impfstoffdosis oder SARS-CoV-2-Infektion von sechs Monaten. In begründeten Einzelfällen kann die Impfung schon nach vier Monaten erfolgen. Eine Empfehlung zu dem neuen Sanofi-Impfstoff liegt derzeit noch nicht vor.
Herstellung des Impfstoffes
Der Impfstoff wird nicht als Fertiglösung geliefert. Zur Herstellung wird der Inhalt der Adjuvans-Durchstechflasche in die Antigen-Durchstechflasche gegeben und durch Drehen vorsichtig gemischt. Nach dem Mischen enthält die Durchstechflasche 10 Dosen zu 0,5 ml.
Nach dem Mischen muss der Impfstoff sofort verabreicht oder bei Kühlschranktemperaturen von 2 bis 8 Grad lichtgeschützt aufbewahrt und innerhalb von sechs Stunden verbraucht werden. Nicht verbrauchter Impfstoff ist nach diesem Zeitraum zu entsorgen.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung