Essbare Insekten: EU sorgt für mehr Sicherheit
Laut einer Mitteilung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit harmonisiert die neue Novel Food-Verordnung (EU) 2015/2283 die bisher unterschiedlichen Vorgehensweisen zur Zulassung von Insekten innerhalb der Europäischen Union.
Alle Insekten oder insektenhaltige Produkte, die als Lebensmittel in den Verkehr gebracht werden sollen, müssen vorab gesundheitlich bewertet und zugelassen werden. Anträge auf Zulassung müssen bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.
Die Bewertung erfolgt bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit. Nur wenn belegt werden kann, dass ein Lebensmittel in einem Drittstaat seit mindestens 25 Jahren verzehrt wurde und keine Sicherheitsbedenken auftraten, kann in manchen Fällen ein Anzeigeverfahren für traditionelle Lebensmittel aus einem Drittstaat genutzt werden.
Quelle: BZfE