EU ermöglicht Genesenenzertifikat auch nach Antigen-Schnelltest

(nös/cnie) Geht es nach der EU-Kommission, können bei Mangel an PCR-Tests Genesenenzertifikate auch nach einem positiven Antigen-Schnelltest ausgestellt werden. In Deutschland ändert sich derzeit aber nichts, stellt das Bundesgesundheitsministerium klar.

24.02.2022

Frau nimmt Antigen-Schnelltest bei Frau
© Foto: Hauke-Christian Dittrich / dpa / picture alliance (Symbolbild mit Fotomodellen)
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EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides betonte, mit der Änderung könne ein Teil des erheblichen Drucks auf die nationalen Screening-Kapazitäten gelindert werden. Im Zuge der Omikron-Welle standen die Labore etwa in Deutschland knapp vor Engpässen bei den PCR-Test-Kapazitäten.

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Für den Genesenennachweis müsse der Schnelltest durch entsprechend qualifiziertes Personal durchgeführt worden sein und auf der gemeinsamen EU-Liste der Antigen-Schnelltests für Covid-19 gelistet sein, teilte die EU-Kommission am Dienstag, 22. Februar, mit. Die EU-Länder könnten diese Zertifikate den Angaben zufolge auch rückwirkend auf der Grundlage von Tests ausstellen, die ab dem 1. Oktober durchgeführt worden sind.

BMG: Deutschland hat genug PCR-Tests

Zunächst hatte die Ankündiung der EU-Kommission für Verwirrung in deutschen Apotheken gesorgt. Doch in Deutschland sehen die fachlichen Vorgaben weiterhin einen Nukleinsäurenachweis, also PCR oder NAT vorAuf Nachfrage von DAS PTA MAGAZIN stellt das Bundesgesundheitsministerium (BMG) klar: "Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die EU-Kommission flexibel auf den Mangel an PCR-Tests reagiert. In Deutschland allerdings gibt es genug PCR-Tests, um genauer prüfen zu können, ob jemand infiziert ist."

Genesenenzertifikate ausstellen

Sechs Monate oder doch nur drei? Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat klargestellt: Alle COVID-19-Genesenenzertifikate werden in den Apotheken mit einer Gültigkeit von 180 Tagen ausgestellt.

Quelle: dpa / Ärzte Zeitung

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