Fachliche Beratung statt Drogerieregal
Die CDU-Politikerin Heil kritisierte: "Für die meisten dieser Präparate liegt kein Wirksamkeitsnachweis vor, es erfolgt keine Zulassung mit klinischen Studien, sondern lediglich eine Registrierung. Der ausschließliche Verkauf in Apotheken erweckt den Anschein, es handele sich um wissenschaftlich anerkannte Alternativen zu Medikamenten der Schulmedizin. Eine klare Regelung sollte dem entgegenwirken."
Die Deutsche Homöopathie-Union (DHU) widerspricht der Kritik der Verbraucherschutzbeauftragten. Es gebe in der Homöopathie durchaus hochwertige Studien, die die Wirksamkeit in verschiedenen Indikationen belegen. "Untersuchungen aus dem Bereich der Grundlagenforschung zeigen reproduzierbar an Modellen, dass homöopathische Potenzierungen deutliche Effekte haben.", heißt es in einem Statement der DHU.
Der BPI weist daraufhin, dass es wichtig sei, dass die Arzneimittelberatung und -abgabe in den Händen von Ärzten und Apothekern liegt, damit der Patient das für seine Erkrankung passende Arzneimittel erhält. Am Selbstbedienungsregal in Drogeriemärkten finde sicherlich keine Beratung statt. "Ihre Forderung, die Apothekenpflicht für Homöopathika zu überdenken, gefährdet vielmehr das Patientenwohl", sagte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des BPI laut Pressemitteilung des Verbandes.
"Nur der Status der Apothekenpflicht gewährleistet, dass der Apotheker im Zweifel auch auf die Grenzen einer homöopathischen Behandlung hinweisen kann.“, ergänzt Dr. Hermann Kortland,
stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller (BAH).
Außerdem forderte Heil eine verständliche Kennzeichnung der Arzneimittel. „Es widerspricht moderner Verbraucherinformation, die Inhaltsstoffe homöopathischer Zubereitungen ausschließlich lateinisch zu bezeichnen. Nur wer versteht, was in einem Mittel drin ist, kann sich auch damit auseinandersetzen", sagte die Politikerin im Hinblick auf die Packungsbeilage. Dem setzt BPI-Hauptgeschäftsführer Fahrenkamp entgegen, dass die Packungsbeilage für Arzneimittel in Form und Sprache verpflichtend vorgeschrieben ist. "Die Inhalte – Wirkung und Anwendung, Anwendungsbeschränkungen und Warnhinweise, Dosierung und Nebenwirkungen – sind gesetzlich geregelt und in deutscher Sprache verfasst", sagt Fahrenkamp, "die Verbraucherschützerin redet Verständnisschwierigkeiten künstlich herbei."
Quelle: Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) / Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) / CDU/CSU-Fraktion im Bundestag