Fiebersäfte: Mit Augenmaß bevorraten
Wie es in einer Mitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) heißt, entsprechen die verfügbaren Bestände und Produktionsplanungen dem vorpandemischen Bedarf. Allerdings werden sie der aktuellen Nachfrage nicht gerecht.
Das empfehlen die Experten
Um Engpässe abzumildern, empfehlen die Mitglieder des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe am BfArM daher Folgendes:
- Sowohl in Apotheken als auch beim pharmazeutischen Großhandel sollte die Bevorratung nicht über das Maß eines wöchentlichen Bedarfs hinausgehen.
- Die Abgabe einer festen oralen Darreichungsform sollte, unter Berücksichtigung des Alters und der Verfügbarkeit der Darreichungsform, geprüft werden.
- Die Darreichungsform Saft sollte an Kinder und Jugendliche ab 9 Jahren ausschließlich auf Rezept abgegeben werden, wenn die Einnahme fester Darreichungsformen nicht möglich ist.
Darüber befürworten die Experten erneut die Rezeptur- bzw. Defekturherstellung der paracetamol- und ibuprofenhaltigen Produkte.