Forscher identifizieren Medikament zum Schutz vor SARS-CoV-2
Wissenschaftler des Deutschen Primatenzentrums in Göttingen (DPZ) haben einen Ansatzpunkt gefunden, wie sich möglicherweise schwere Atemwegserkrankungen durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Lungenerkrankung COVID-19 verhindern lassen könnten. Die Göttinger Forscher haben in Zusammenarbeit mit Kollegen der Charité-Universitätsmedizin in Berlin ein körpereigenes Enzym identifiziert, das nötig ist, damit das Virus in Lungenzellen eindringen und sich vermehren kann.
Die Wissenschaftler haben damit nicht nur einen Angriffspunkt für ein Gegenmittel gefunden, sondern auch einen erfolgversprechenden Behandlungsansatz: Die Forscher stellten bei ihren Untersuchungen fest, dass ein in Japan zugelassenes Medikament, das dort bei Entzündungen des Pankreas eingesetzt wird, das Eindringen des neuartigen Coronavirus in Lungenzellen blockiert.
Jahrelange Forschung an Coronaviren
Die Wissenschaftler der Abteilung Infektionsbiologie am Deutschen Primatenzentrum versuchen in ihren Forschungen zu ergründen, wie Viren in Körperzellen eindringen und uns krank machen. Schon seit Jahren beschäftigen sie sich dabei auch mit Coronaviren. Bei diesen Forschungen war bereits ein Enzym namens Protease TMPRSS2 in ihr Blickfeld geraten. Dieses zelluläre Protein spielt offenbar auch bei der Infektion mit dem neuartigen Virus eine entscheidende Rolle. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass das neuartige Coronavirus die im menschlichen Körper vorhandene Protease TMPRSS2 benötigt, um in die Wirtszelle einzudringen“, sagt Professor Stefan Pöhlmann, Leiter der Abteilung Infektionsbiologie.
Wie kann der „Türöffner“ blockiert werden?
Die Aktivität des jetzt identifizierten Enzyms ermöglicht es, dass das Coronavirus in die Wirtszellen eindringen kann. Die Wissenschaftler suchten deshalb nach einem Mechanismus, um diesen „Türöffner“ zu blockieren – und wurden fündig. Von dem in Japan zugelassenen Medikament „Camostat Mesilate“ sei bereits bekannt gewesen, dass es das im Fokus stehende Enzym Protease TMPRRSS2 hemme, teilten die Göttinger Forscher mit. Deshalb habe man untersucht, ob dieses Medikament, das bislang bei Entzündungen des Pankreas angewandt wird, auch die Infektion mit dem neuartigen Coronavirus verhindern könne.
Klinische Studien erforderlich
Die Forscher testeten dies anhand eines Virus, das von einem Patienten isoliert worden war, der sich mit dem neuartigen Corona-Virus infiziert hatte. Bei diesen Untersuchungen habe man dann festgestellt, dass das Medikament das Eindringen in Lungenzellen blockiert, sagte am Donnerstag der Erstautor der Studie, Dr. Markus Hoffmann. „Unsere Ergebnisse legen nahe, dass Camostat Mesilate auch vor COVID-19 schützen könnte. Dies sollte im Rahmen von klinischen Studien untersucht werden.“
Zu dem Forscherteam, das von den Göttinger Infektionsbiologen geführt wurde, gehörten auch Wissenschaftler der Charité, der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, der BG-Unfallklinik Murnau, der Ludwig-Maximilian-Universität München, des Robert Koch-Instituts sowie des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung.
Quelle: Ärzte Zeitung
Kommentar von H. Schmidt
.. und warum hat man bis heute nichts mehr davon gehört. Müssen die Impfdosen erst mal weg?? Die wurden mit großer Eile halb zugelassen auf den Markt gebracht. Ein Schelm, der Böses denkt??? Ein Medikament könnte ja vielleicht einfach helfen und die Impfung wäre nicht mehr nötig. Ein großer wirtschaftlicher Schaden für die Pharma.
Antwort der Redaktion
Guten Tag H. Schmidt, vielen Dank für Ihren Kommentar. Die Nachricht beschreibt einen Ansatzpunkt, wie sich möglicherweise schwere Atemwegserkrankungen durch das neue Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Lungenerkrankung COVID-19 verhindern lassen könnten. Die Entwicklung eines Medikaments dauert lange. Parallel zur Impfstoffforschung wird auch weiterhin an Medikamenten gegen SARS-CoV-2 geforscht.(https://www.das-pta-magazin.de/forschung-therapien-gegen-covid-19-2869068.html) Außerdem möchten wir richtig stellen, dass eine bedingte EMA-Zulassung keine „halbe Zulassung“ ist. Bedingte Zulassungen können laut BfArM nur im zentralen Zulassungsverfahren erteilt werden und gelten jeweils für ein Jahr. Bedingte Zulassungen unterliegen damit einer besonders engmaschigen Kontrolle, bis eine reguläre Zulassung erteilt wird. Mit freundlichen Grüßen Ihre Redaktion von DAS PTA MAGAZIN