Früherkennung: Apotheken sollen feste Anlaufstellen werden
Bleibt es bei den Vorgaben des Kabinettsbeschlusses, könnten Apotheken künftig bei volljährigen GKV-Versicherten alle zwölf Monate etwa Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Diabetes erheben sowie zur Prävention „tabakassoziierter Erkrankungen“ beraten.
Zudem sollen die Pharmazeuten in die vorgesehenen Gesundheitsuntersuchungen anlässlich der Vollendung des 25., 40. und 50. Lebensjahres zur Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen (neuer Paragraf 25c SGB V) systematisch eingebunden werden. DAS PTA MAGAZIN berichtete.
Erweiterte Beratung mit Messungen
Den Plänen zufolge erhalten Versicherte einen „Gutschein“ zur Vorlage in der Apotheke für eine, so wörtlich, „erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren zur Einschätzung des individuellen Risikos, an Herz-Kreislauf-Erkrankungen sowie Diabetes mellitus, Bluthochdruck, Fettstoffwechselstörung oder Adipositas zu erkranken“.
In der Gesetzesbegründung heißt es, durch die „engere Einbindung der Apotheken zu den Check-up-Untersuchungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren“ werde auch die Inanspruchnahme des ärztlichen Check-up „zusätzlich erleichtert“.
Bislang erstreckt sich das Portfolio pharmazeutischer Dienstleistungen zulasten der gesetzlichen Kostenträger auf spezifische Medikationsberatungen, Blutdruckkontrollen sowie Asthmatiker-Schulungen zur Anwendung inhalativer Medikamente.
Im Zuge der – gleichfalls noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen – Apothekenreform sollen die Pharmazeuten zudem ermächtigt werden, mit sämtlichen Totimpfstoffen und gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis zu impfen sowie erweiterte Befugnisse zur In-vitro-Diagnostik übertragbarer Krankheiten erhalten.
Abda: Gute Ansätze, unklare Umsetzung
Zum Kabinettsbeschluss des „Gesundes-Herz-Gesetz“ äußert sich Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Abda – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, wie folgt:
„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Herzgesundheit der Bevölkerung verbessern und die Früherkennung kardiovaskulärer Risiken mit dem ‚Gesundes-Herz-Gesetz‘ intensivieren will. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind hierzulande weiterhin die häufigste Todesursache – sie sind für rund ein Drittel aller Todesfälle verantwortlich. Es ist nur folgerichtig, dass die Bundesregierung die heilberuflichen, pharmazeutischen Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker stärker nutzen will, um diese Ziele zu erreichen. [...]
Die Abda steht einer Ausweitung dieser Angebote auf neue Präventionsleistungen sehr aufgeschlossen gegenüber und wird sich diesbezüglich konstruktiv in das nun anstehende parlamentarische Verfahren einbringen. Wie genau die im GHG vorgesehenen, neuen Früherkennungsmaßnahmen im Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) konzipiert werden sollen, ist noch unklar.
Klar ist aber, dass die Apotheken solche neuen Leistungen nur anbieten können, wenn dafür eine ausreichende Vergütung angesetzt ist. [...]".
Quelle: Ärzte Zeitung, ABDA