GBA-Stellungnahme: Wer hat Anspruch auf FFP-2-Masken?

(hom/kib) Die Pläne für eine vergünstigte Abgabe von FFP-2-Schutzmasken für durch eine Infektion mit dem Coronavirus besonders gefährdete Menschen nimmt Gestalt an. Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat hierzu eine Empfehlung vorgelegt.

26.11.2020

Umriss Deutschland in Schwarz-Rot-Gold mit Figuren, teilvergrößert durch Lupe
© Foto: bluedesign / stock.adobe.com
Anzeige

Demnach geht der GBA von insgesamt 27,35 Millionen Bundesbürgern aus, die ein erhöhtes Gesundheitsrisiko nach einer Coronainfektion haben. Da das Risiko für einen schweren Verlauf ab einem Alter von 60 Jahren „sprunghaft“ steige, machten die über 60-Jährigen die mit Abstand größte Gruppe (ca. 23,7 Mio. Pers.) unter den Anspruchsberechtigten aus, heißt es in der Stellungnahme.

Aktueller Podcast

Als weitere Risikogruppen kämen rund 1,2 Millionen Bundesbürger mit einem Diabetes Typ-2 sowie etwa 1, 5 Millionen COPD/Asthma-Patienten unter 60 Jahren hinzu, schreibt der GBA. Als anspruchsberechtigt sollten ferner rund 200000 Frauen mit Risikoschwangerschaften sowie 250000 Patienten mit Herzinsuffizienz unter 60 Jahren gelten.

Patienten mit zerebrovaskulären Erkrankungen (200000), Krebserkrankte unter Therapie (165000) sowie Patienten nach einer Organtransplantation (50000) und Menschen mit Niereninsuffizienz (80000) könnten ebenfalls als Risikogruppen gelten.

Der Empfehlung liege eine Bewertung der in einer orientierenden Recherche von systematischen Reviews zu Risikofaktoren für einen schweren Verlauf nach einer Corona-Infektion zugrunde, betont der GBA. Zusätzlich seien Informationen des Robert Koch-lnstituts sowie Ergebnisse und Informationen internationaler Einrichtungen eingeholt worden.

Die Stellungnahme des GBA soll nun Grundlage für eine Verordnung sein, mit der Gesundheitsminister Jens Spahn die konkrete Umsetzung der Abgabe der Masken regeln will. Laut einem Beschluss von Bund und Ländern sollen pro Person insgesamt 15 FFP-2-Maske – also rechnerisch eine pro Winterwoche – gegen „eine geringe Eigenbeteiligung“ abgegeben werden.

Quelle: Ärzte Zeitung

Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *