Geänderte Impfempfehlungen

(kib) Die RSV-Impfung für Ältere wird spätestens zum 1. Oktober Kassenleistung. Dann gelten auch geänderte Empfehlungen zur Schutzimpfung gegen Grippe.

05.09.2024

Das Wort Impfen aus Würfeln gebildet liegt auf gelbem Impfausweis, im Hintergrund eine Spritze
© Foto: Henrik Dolle / stock.adobe.com
Anzeige

Mit Blick auf die einmalige Schutzimpfung gegen Infektionen mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) folgt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) der STIKO-Empfehlung aus dem August und übernimmt diese in die Schutzimpfungsrichtlinie.

Aktueller Podcast

In einem weiteren Beschluss vollzieht der G-BA zudem die aktualisierten STIKO-Impfempfehlungen zur saisonalen Grippe nach und schafft damit die Planungsgrundlage für die Impfstoff-Beschaffung für die Grippesaison 2025/26. 

Schutz vor RSV

Künftig haben folgende Personen Anspruch auf eine einmalige RSV-Impfung:

  • alle gesetzlich Versicherten ab einem Alter von 75 Jahren
  • Versicherte mit deutlich erhöhtem Risiko für einen schweren RSV-Erkrankungsverlauf ab einem Alter von 60 Jahren (z. B. schwere Grunderkrankungen der Atmungsorgane, Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems, Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeinrichtungen)

Die Impfung mit einem proteinbasierten RSV-Impfstoff soll möglichst vor Beginn einer RSV-Saison erfolgen. Es handelt sich derzeit um eine einmalige Impfung, da die STIKO auf Basis der aktuellen Datenlage noch keine Aussage dazu treffen konnte, ob RSV-Wiederholungsimpfungen notwendig sind. Auch Empfehlungen zu einer RSV-Impfung von Schwangeren hat die STIKO bisher noch nicht ausgesprochen.

Zur Frage, ob die RSV-Impfung auch mit dem erst seit kurzem zugelassenen mRNA-Impfstoff erfolgen kann, ist eine Evidenzaufarbeitung laut STIKO schnellstmöglich geplant. Der G-BA würde mit Vorliegen einer entsprechenden Empfehlung der STIKO über eine Änderung der Schutzimpfungsrichtlinie beraten.

Geänderte Impfempfehlung bei Influenza

In ihrer Anfang August veröffentlichten Empfehlung zur Grippeschutzimpfung folgte die STIKO der WHO, wonach möglichst Dreifach-Impfstoffe zu verwenden sind. Nun wird auch in der Schutzimpfungsrichtlinie nicht mehr auf den zwingenden Einsatz von Vierfach-Impfstoffen verwiesen.

Bei Nichtverfügbarkeit von Dreifach-Impfstoffen in der Grippesaison 2024/25 können auch solche mit Vierfach-Kombination verwendet werden. In diesem Fall empfiehlt die STIKO vorzugsweise die Verwendung eines Totimpfstoffs.

Inkrafttreten

Die Beschlüsse werden nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt und treten nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger – voraussichtlich spätestens Anfang Oktober – in Kraft.

Quelle: G-BA

Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *