Gefährlicher Beauty-Trend
Das Faltenunterspritzen unter Verwendung von hyaluronsäurehaltigen Präparaten ist unter rechtlichen Aspekten eine erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde. Eine invasive kosmetische Behandlung erfordert ärztliche Fachkenntnisse; eine Fehlbehandlung kann erhebliche gesundheitliche Schädigungen verursachen, heißt es in einer Mitteilung der Fachgesellschaft.
Nach der Rechtsprechung in Deutschland sei daher eine Faltenunterspritzung durch Personen, die nicht zur Ausübung der Heilkunde befugt sind, nicht zulässig (OLG Karlsruhe, Urteil vom 17. Februar 2012 – 4 U 197/11 –).
Die Experten weisen darauf hin, dass Hyaluronsäurepräparaten verschreibungspflichtige Medikamente sind. Ihre Abgabe zur Selbstinjektion ist Apotheken nicht erlaubt.
Die Deutsche Dermatologische Gesellschaft warnt daher vor einem Missbrauch entsprechender Präparate in Form der Selbstinjektion durch Patienten, wie sie neuerdings offenbar in sozialen Medien propagiert wird.