Geflüchtete aus der Ukraine: Wie ist die medizinische Versorgung geregelt?

(cnie) Menschen, die aus der Ukraine nach Deutschland fliehen, erhalten hier ärztliche Versorgung in Arztpraxen oder Krankenhäusern. Möglich macht das das Asylbewerberleistungsgesetz, erklärt das Bundesgesundheitsministerium.

10.03.2022

Geflüchtete aus der Ukraine
© Foto: Frank Hammerschmidt/picture alliance
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Die zuständigen Ämter der Kommunen stellen Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen Arzt aufsuchen können. In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen, heißt es in einer Mitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Notwendig ist hierfür ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung. Unter den Geflüchteten seien viele Kranke, die zum Beispiel dringend Insulin oder ein Herzmedikament benötigten. Die Praxen stünden bereit, um die Menschen zu versorgen, sagte KBV-Vizechef Dr. Stephan Hofmeister.

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Das Bundesgesundheitsministerium strebt an, dass die Menschen aus der Ukraine in naher Zukunft einen regulären Leistungsanspruch analog der GKV-Leistungen erhalten.  

Arzneimittelversorgung sichergestellt

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ermöglicht die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln. Auch die Versorgung von Schwangeren ist darüber abgedeckt. Außerdem haben Betroffene Anspruch auf Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen.

In medizinisch notwendigen Einzelfällen kann auch eine Psychotherapie nach dem AsylbLG erbracht werden. Hier greift die Sonderregelung des Paragrafen 6 Abs. 2 AsylbLG. Das Gleiche gilt für Hilfsmittel, die vorab zu genehmigen sind. Zuständig für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG ist jeweils die Kommune, in der sich die betroffenen Menschen aufhalten beziehungsweise untergebracht sind. Dort erhalten sie auch die Behandlungsscheine.  

Ärzte reichen die Behandlungsscheine zusammen mit der Abrechnung bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ein. Arzneimittel werden auf dem normalen Rezept (Muster 16) verordnet. Auch für anderen Leistungen verwenden Ärzte laut KBV die üblichen Formulare. 

Corona-Tests und COVID-19-Impfungen

Neben Ukrainisch finden Sie auf der Website des RKI Aufklärungsmerkblätter in mehr als 20 anderen Sprachen. Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung und der Coronavirus-Impfverordnung werden bei Flüchtlingen aus der Ukraine genauso abgerechnet wie bei Einheimischen. Kostenträger ist auch hier das Bundesamt für Soziale Sicherung. 

BZgA bietet Materialien auf Ukrainisch

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet auf ihrem Internetportal in ukrainischer Sprache Merkblätter und Infografiken zur Corona-Schutzimpfung, zu Tests, Quarantäne und Isolierung sowie zur Erläuterung der „3G, 3G-Plus, 2G und 2G-Plus“-Regelungen. Ergänzend sind Informationen zu Hygienemaßnahmen auf Ukrainisch verfügbar.

Die kostenfreien Merkblätter und Infografiken dienen der Unterstützung von Multiplikatoren, zum Beispiel Beschäftigten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes oder Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften bei der Betreuung von Geflüchteten. Die Informationsmaterialien in ukrainischer Sprache können heruntergeladen, ausgedruckt, ausgehängt oder an geflüchtete Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Eltern weitergegeben werden.

Quelle: KBV

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