Gematik beantwortet häufige Fragen zum E-Rezept

(cnie) Welche technischen Voraussetzungen braucht eine Apotheke, um ein E-Rezept einlösen zu können? Wie zeichnen PTA elektronische Verschreibungen ab? Die Gematik hat als zuständige Gesellschaft für die Telematikinfrastruktur häufige Fragen zum E-Rezept in der Apotheke auf ihrer Website beantwortet.

16.08.2021

Smartphones mit gematik-App
© Foto: [M] gematik GmbH
Anzeige

Welche Karten benötigt eine Apotheke zum Einlösen eines E-Rezepts?

Apotheken benötigen den Heilberufsausweis und die Institutionskarte SMC-B. Die SMC-B braucht Ihre Apotheke zur Authentifizierung und um eine Verbindung zur Telematikinfrastruktur aufzubauen. Für das einfache Abzeichnen von E-Rezepten bei der Abgabe wird die SMC-B eingesetzt (gemäß ApBetrO §17 Abs. 6). Falls es Änderungen am E-Rezept gibt, benötigen Sie den Heilberufsausweis für die qualifizierte elektronische Signatur (QES). Dann gilt ApBetrO §17 Abs. 5 Satz 4: „Der Apotheker hat jede Änderung auf der Verschreibung zu vermerken und […] im Falle der elektronischen Verschreibung das Gesamtdokument mit einer QES zu versehen.“ Übernehmen angestellte Apotheker diese Aufgabe, so ist es gegebenenfalls sinnvoll, mehrere Heilberufsausweise vorliegen zu haben.

Aktueller Podcast

 

Muss für das E-Rezept an jedem Apothekenarbeitsplatz ein Kartenlesegerät installiert sein?

Nein. Es reichen die vorhandenen Securpharm-Scanner. Sie müssen den Rezeptcode vom Papierausdruck oder Smartphone-Display einscannen, um das E-Rezept einzulösen. In Zukunft soll es aber auch möglich sein, E-Rezepte durch das Stecken der Gesundheitskarte einzulösen.

 

In der Apotheke gibt es kein WLAN für Gäste. Können Kunden trotzdem das E-Rezept einlösen?

Ja. Wenn Ihre Apotheke an die Telematikinfrastruktur angeschlossen ist, können Sie die E-Rezepte empfangen und einlösen. Kunden, die die App verwenden, wird empfohlen, diese einmal zu starten, wenn sie Internetempfang haben, und die Rezepte auf das Smartphone zu laden. Die E-Rezepte stehen dann auch offline in der App zur Verfügung. Es ist daher nicht notwendig, für das E-Rezept ein Gäste-WLAN anzubieten.

 

Kann ein Kunde das E-Rezept wieder mitnehmen, wenn das Medikament nicht verfügbar ist?

Ja, das ist möglich. Hier unterscheidet sich das künftige E-Rezept nicht vom heutigen Papierrezept: Sofern ein E-Rezept in einer Apotheke nicht beliefert werden kann, kann der Kunde das E-Rezept einer anderen Apotheke zuweisen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Apotheke das E-Rezept im Fachdienst E-Rezept wieder freigibt. 

 

Wie zeichnen PTA für die Abgabe von Arzneimitteln ab?

PTA verwenden eine einfache Signatur, die mithilfe der Institutionskarte SMC-B und der Dokumentation im Warenwirtschaftssystem erfolgt (gemäß ApBetrO §17 Abs. 6).

 

Was passiert, wenn das E-Rezept Fehler enthält und die Apotheke nicht abrechnen kann?

Mit dem E-Rezept sollten fehlerhafte Rezepte deutlich seltener vorkommen, da diese automatisch auf Vollständigkeit geprüft werden. Sollte dennoch ein Fehler auftreten, können Apotheker diesen im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen heilen. Ist dies nicht möglich, muss der Arzt das Rezept neu ausstellen. Hierfür sollten Sie sich direkt per E-Mail oder Telefon mit der Praxis in Verbindung setzen. Der Arzt muss dann das E-Rezept im Fachdienst löschen und ein neues ausstellen.

 

Kann eine Apotheke in Deutschland E-Rezepte aus dem europäischen Ausland bearbeiten?

Nein. E-Rezepte aus dem EU-Ausland sind derzeit noch nicht in Deutschland einlösbar.


Hier finden Sie einen kurzen Film von der Gematik, der zeigt, wie das elektronische Rezept in der Apotheke eingelöst wird.

Erklärvideo: So funktioniert das E-Rezept

Weitere Fragen und Antworten zum E-Rezept finden Sie hier: www.gematik.de

Quelle: gematik GmbH

Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *