Genesenenzertifikate wieder 180 Tage gültig

(cnie) Sechs Monate oder doch nur drei? Der Deutsche Apothekerverband (DAV) hat klargestellt: Alle COVID-19-Genesenenzertifikate werden in den Apotheken mit einer Gültigkeit von 180 Tagen ausgestellt.

14.02.2022

Genesenenzertifikat auf dem Handy vor Apotheke
© Foto: Marcus Brandt / dpa / picture alliance
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Deshalb wurde die technische Änderung des DAV-Portals wieder zurückgenommen. Zuvor war die Gültigkeit beim Erstellen von digitalen Genesenenzertifikaten nämlich auf 90 Tage verkürzt worden. Diese Begrenzung auf 90 Tage betrifft nur Personen, die vor und nach der Infektion nicht geimpft wurden. Aufgrund dieser Vorgabe ist die Ausstellung der digitalen COVID-19-Genesenenzertifikate der EU nicht auf die 90 Tage begrenzt, sondern wird auch im COVID-19-Genensenenzertifikat wieder mit einer Gültigkeit von 180 Tagen hinterlegt.

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Die Gültigkeit des Genesenennachweises wurde von sechs Monaten auf 90 Tage reduziert, da wissenschaftliche Studien bisher darauf hindeuten, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion mit der Deltavariante oder einer früheren Virusvariante einen im Vergleich zur Reinfektion mit der Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion mit der Omikronvariante haben. Die vorliegenden Studien zeigen laut RKI insbesondere, dass es in der Omikronwelle bei zuvor infizierten und nicht geimpften Personen häufig zu Reinfektionen mit Corona kommt. 

Geimpft + Genesen: Impfzertifikat reicht aus

Für Personen, die vor oder nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben, ist nach Ansicht des RKI in der Regel das ausgestellte digitale Impfzertifikat als Vorlage ausreichend. Auch dieser Personenkreis hat das Recht, sich auf Wunsch ein digitales Genesenenzertifikat in der Apotheke ausstellen zu lassen. Ein solches wird zusätzlich zu einem digitalen Impfzertifikat der EU ausgestellt und kann parallel genutzt werden, insbesondere im Hinblick auf die auf 270 Tage begrenzte Anerkennungsdauer des digitalen Impfzertifikates der EU in anderen Staaten oder bei Einreise nach Deutschland.

Quelle: ABDA / RKI

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4 Kommentare

11.03.2022 - 12:46 Uhr
Kommentar von Nicole Nawrot

Hallo. Ich bin genesen und kann mich aber aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen. Wurde auch vom Arzt bestätigt. Wie lange gilt bei solchen genesenen Personen der Genesenenstatus? Vielen Dank

Antwort der Redaktion

Hallo Frau Nawrot, vielen Dank für Ihren Kommentar. Der Genesenenstatus gilt ohne Impfung 3 Monate. Für 2-G-Kontrollen müssen Sie eine ärztlichen Bescheinigung vorlegen, die nachweist, dass Sie sich nicht impfen lassen können. Bie 3-G-Kontrollen benötigen Sie einen aktuellen Test. Ihr Team von DAS PTA MAGAZIN


27.02.2022 - 19:19 Uhr
Kommentar von Denise

Wenn man ab 8.12. als genesen gilt, was ist dann? Immerhin haben wir vom Gesundheitsamt da noch das Zertifikat bis Mai bekommen. Bis jetzt haben wir noch keine Impfung LG

Antwort der Redaktion

Guten Tag. Vielen Dank für Ihre Frage. Für ältere Genesenen-Nachweise, die schon vor der jüngsten Verkürzung der Geltungsdauer vorlagen, gibt es derzeit keinen Bestandsschutz. Ohne Impfung gilt der Genesenenstatus 90 Tage, mit entsprechender Impfung 180 Tage. Allerdings beschäftigen sich derzeit bundesweit Gerichte mit der Verkürzung des Genesenenstatus. Die Urteile beziehen sich bisher nur auf Einzelfälle und sind nicht deutschlandweit gültig. Mit freundlichen Grüßen, Ihre Team von DAS PTA MAGAZIN


20.02.2022 - 13:07 Uhr
Kommentar von Anne Lorenz

Hallo zusammen! Bei der derzeitigen Einstellung bekommen aber auch ungeimpfte Personen ein 180 Tage gültiges Genesenzertifikat. Gruß A. Lorenz

Antwort der Redaktion

Hallo Frau Lorenz, das ist korrekt. Alle genesenen Personen erhalten ein 180 Tage gültiges Genesenenzertifikat. Vorher oder nachher geimpfte Personen haben zusätzlich noch ein Impfzertifikat, was sie bei Kontrollen vorzeigen können. Besitzt eine Person nur ein Genesenenzertifikat ohne Impfzertifikate, ist das Zertifikat laut RKI nur 90 Tage gültig. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team von DAS PTA MAGAZIN


16.02.2022 - 13:56 Uhr
Kommentar von Stephanie Martini

Hallo, müssen dann die Zertifikate, die auf 90 Tage begrenzt waren neu ausgestellt werden?

Antwort der Redaktion

Sehr geehrte Frau Martini, die Zertifikate können neu ausgestellt werden, sodass die Gültigkeit von 180 Tagen wieder in der App hinterlegt ist. Ihr Team von DAS PTA MAGAZIN