Genesenenzertifikate wieder 180 Tage gültig
Deshalb wurde die technische Änderung des DAV-Portals wieder zurückgenommen. Zuvor war die Gültigkeit beim Erstellen von digitalen Genesenenzertifikaten nämlich auf 90 Tage verkürzt worden. Diese Begrenzung auf 90 Tage betrifft nur Personen, die vor und nach der Infektion nicht geimpft wurden. Aufgrund dieser Vorgabe ist die Ausstellung der digitalen COVID-19-Genesenenzertifikate der EU nicht auf die 90 Tage begrenzt, sondern wird auch im COVID-19-Genensenenzertifikat wieder mit einer Gültigkeit von 180 Tagen hinterlegt.
Die Gültigkeit des Genesenennachweises wurde von sechs Monaten auf 90 Tage reduziert, da wissenschaftliche Studien bisher darauf hindeuten, dass Ungeimpfte nach einer durchgemachten Infektion mit der Deltavariante oder einer früheren Virusvariante einen im Vergleich zur Reinfektion mit der Deltavariante herabgesetzten und zeitlich noch stärker begrenzten Schutz vor einer SARS-CoV-2-Infektion mit der Omikronvariante haben. Die vorliegenden Studien zeigen laut RKI insbesondere, dass es in der Omikronwelle bei zuvor infizierten und nicht geimpften Personen häufig zu Reinfektionen mit Corona kommt.
Geimpft + Genesen: Impfzertifikat reicht aus
Für Personen, die vor oder nach ihrer durchgemachten Infektion eine Impfung erhalten haben, ist nach Ansicht des RKI in der Regel das ausgestellte digitale Impfzertifikat als Vorlage ausreichend. Auch dieser Personenkreis hat das Recht, sich auf Wunsch ein digitales Genesenenzertifikat in der Apotheke ausstellen zu lassen. Ein solches wird zusätzlich zu einem digitalen Impfzertifikat der EU ausgestellt und kann parallel genutzt werden, insbesondere im Hinblick auf die auf 270 Tage begrenzte Anerkennungsdauer des digitalen Impfzertifikates der EU in anderen Staaten oder bei Einreise nach Deutschland.
Quelle: ABDA / RKI
Kommentar von Nicole Nawrot
Hallo. Ich bin genesen und kann mich aber aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen. Wurde auch vom Arzt bestätigt. Wie lange gilt bei solchen genesenen Personen der Genesenenstatus? Vielen Dank
Antwort der Redaktion
Hallo Frau Nawrot, vielen Dank für Ihren Kommentar. Der Genesenenstatus gilt ohne Impfung 3 Monate. Für 2-G-Kontrollen müssen Sie eine ärztlichen Bescheinigung vorlegen, die nachweist, dass Sie sich nicht impfen lassen können. Bie 3-G-Kontrollen benötigen Sie einen aktuellen Test. Ihr Team von DAS PTA MAGAZIN