Gericht billigt Cannabis-Plätzchen

(kib) Wer Gästen auf einer privaten Weihnachtsfeier Cannabis-Plätzchen serviert, macht sich nicht strafbar. So urteilte laut einer Mitteilung der Deutschen Anwaltshotline das Oberlandesgericht Zweibrücken.

09.12.2016

km_cannabisplaetzchen_1216
© Foto: PhotoObjects.net / PhotoObject.n
Anzeige

Ein Sohn habe zu einer Familienweihnachtsfeier selbst gebackene Cannabis-Plätzchen mitgebracht. Einer der volljährigen Gäste habe nach dem Verzehr unter anderem zunehmend Farbe im Gesicht verloren.

Aktueller Podcast

Das Amtsgericht Rockenhausen habe den Hobbybäcker wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Laut OLG handelte es sich nicht um vorsätzliche Körperverletzung, da er nur eine geringfügige Wirkung in Kauf genommen habe. 

Quelle: Ärzte Zeitung

Kommentar schreiben

Die Meinung und Diskussion unserer Nutzer ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie im Sinne einer angenehmen Kommunikation auf unsere Netiquette. Vielen Dank!

Pflichtfeld *