Gericht stoppt vorerst DocMorris-Automaten
DocMorris darf nun keine apothekenpflichtigen Medikamente mehr über den Automaten in Hüffenhardt verkaufen. Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg (LAV) hatte dagegen geklagt und nun in erster Instanz Recht bekommen.
"Die Arzneimittelabgabe in Hüffenhardt bewegte sich abseits aller Vorschriften und Vorgaben, die für eine erlaubte und apothekenrechtlich einwandfreie Abgabe von Arzneimitteln bestehen. Dass die Betreiber des Abgabeautomaten in Hüffenhardt sich über alle Bestimmungen hinweggesetzt haben, greift stark in den Wettbewerb ein und hat all diejenigen benachteiligt, die sich an Recht und Gesetz halten. Darum hat die zuständige Kammer für Handelssachen heute entschieden, dass per einstweiliger Verfügung jegliche Arzneimittelabgabe in Hüffenhardt zu unterlassen ist", sagte LAV-Geschäftsführerin Ina Hofferberth in einer Pressemitteilung.
Bei Zuwiderhandlung droht DocMorris ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Dass es soweit kommt, sei aber eher unwahrscheinlich, vermutet die Sprecherin des Landgerichts. Vorbei ist der Rechtsstreit aber noch nicht: Die Versandapotheke kann beim Oberlandesgericht in Karlsruhe Einspruch gegen die einstweilige Verfügung einlegen.
Quelle: Landesapothekerverband Baden-Württemberg / Landgericht Mosbach